Nachweise gegen Ermüdung

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ÖNORM B 4700 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit

Nachweise gegen Ermüdung

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Nach ÖNORM B 4750 braucht im Hochbau und im Straßen­brücken­bau normalerweise kein Ermüdungs­nach­weis geführt zu werden.  Bei Eisen­bahn­brücken ist die Ermüdungs­festig­keit ge­mäß B 4753 dagegen immer nach­zu­weisen. Nach Kapitel 13 ist der Nachweis für die spezielle Ermüdungs­kombination zu führen, die auf der häufigen Ein­wirkungs­kombination im Grenz­zu­stand der Gebrauchs­tauglich­keit basiert und die Bean­spruch­ungen gemäß Kapitel 9.4.2 (Last­kom­bi­na­tion 2) beinhaltet. Die ermüdungs­wirksame Verkehrs­last ist im Programm über eine veränderliche Einwirkung QN ein­zu­führen.