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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweise gegen Ermüdung |
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Nach ÖNORM B 4750 braucht im Hochbau und im Straßenbrückenbau normalerweise kein Ermüdungsnachweis geführt zu werden. Bei Eisenbahnbrücken ist die Ermüdungsfestigkeit gemäß B 4753 dagegen immer nachzuweisen. Nach Kapitel 13 ist der Nachweis für die spezielle Ermüdungskombination zu führen, die auf der häufigen Einwirkungskombination im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit basiert und die Beanspruchungen gemäß Kapitel 9.4.2 (Lastkombination 2) beinhaltet. Die ermüdungswirksame Verkehrslast ist im Programm über eine veränderliche Einwirkung QN einzuführen.