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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Ermüdung von Längsbewehrung, Schubbewehrung und Spannstahl |
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Der Ermüdungsnachweis wird nach B 4753, Kapitel 13.3, geführt. Die Ermittlung der Stahlspannungen erfolgt für Längsbewehrung aus Biegung und Längskraft sowie für Spannstahl in Stäben und Bemessungsobjekten unter Annahme eines gerissenen Betonquerschnitts. Für Schub- und Längsbewehrung aus Querkraft und Torsion werden die Spannungen auf der Grundlage eines Fachwerkmodells mit der Druckstrebenneigung tan ß aus der Schubbemessung berechnet. Spannstahlspannungen in Flächenelementen werden am ungerissenen Betonquerschnitt ermittelt. Für Spannglieder ohne Verbund und externe Spannglieder wird kein Nachweis geführt.
Nach Kapitel 13.3, Absatz (1), sollen in der Nachweiskombination zur Berücksichtigung unvermeidbarer Streuungen die Einwirkungen aus Vorspannung um 5% gemindert und die ständigen Einwirkungen sowie die Hauptverkehrslasten um 5% erhöht werden. Im Programm wird diese, letztlich eine höhere Schwingbreite bewirkende Modifikation nicht automatisch vorgenommen. Bei Bedarf kann alternativ eine verminderte zulässige Schwingbreite entsprechend Kapitel 13.3, Absätze (3) und (4), vorgegeben werden.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die schadensäquivalente Spannungsschwingbreite Δσs,equ des Stahls den Wert
Δσs,equ = σsd,max - σsd,min ≤ ΔσRsk / γfat |
(35) |
mit γfat = 1,15 nicht überschreitet. Dabei ist ΔσRsk die vom Anwender im Querschnittsdialog vorgegebene zulässige charakteristische Schwingbreite bei 2 · 106 Lastwechseln. Druckspannungen der schlaffen Bewehrung werden - wie in der Norm zugelassen - bei der Berechnung der Schwingbreite nicht berücksichtigt.
Als vorhandene Längsbewehrung wird das Maximum aus Robustheits-, Riss- und Biegebewehrung angenommen. Falls damit die Beanspruchung aus der Ermüdungskombination im Zustand II nicht aufnehmbar ist, wird mit der vorhandenen Bewehrung und den Nachweisschnittgrößen eine erneute Bemessung durchgeführt. Die sich aus dem Dehnungszustand im Zustand II bzw. am Fachwerkmodell ergebende maximale Spannungsschwingbreite je Stahllage wird für jede Nachweissituation getrennt ermittelt. Wenn diese die zulässige Spannungsschwingbreite nach Gl. (35) übersteigt, wird die erforderliche Bewehrung solange iterativ erhöht, bis der Nachweis für alle Situationen erfüllt ist. In den Bemessungsmodi Symmetrisch und Druckglied wird die Bewehrung an allen vordefinierten Orten eingelegt. Vorgegebene Verhältnisse zwischen einzelnen Bewehrungslagen bleiben erhalten.
Die für den Nachweis maßgebliche, gegebenenfalls erhöhte Bewehrung wird im Nachweisprotokoll ausgegeben und für die graphische Darstellung gespeichert.