Grundlagen

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ÖNORM B 4700 Bemessung

Grundlagen

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Die Stahlbeton- und Spannbetonbemessung nach ÖNORM B 4700, B 4750 und B 4753 ist anwendbar für Tragwerke des Hoch- und Brückenbaus. Als Tragwerksmodelle sind ebene und räumliche Stab- und Flächenkonstruktionen zugelassen. Die Aktivierung der Vorschrift erfolgt im Dialog Be­mes­sungs­nor­men des Extras-Menüs. Davon abhängig werden in der Bedienungs­ober­fläche die ent­sprech­en­den Vorgaben und Nachweise ermöglicht. Der Nachweis vor­ge­spann­ter Tragwerke ist nur innerhalb des FEM-Moduls möglich.

 

Innerhalb eines Tragwerksmodells sind verschiedenartige Bauteile kombinierbar:

 

•Nicht vorgespannte Bauteile
•Vorgespannte Bauteile mit nachträglichem Verbund
•Vorgespannte Bauteile ohne Verbund
•Bauteile mit externer Vorspannung
•Bauteile in Mischbauweise

 

Die Bemessung erfolgt im Nachlauf zur statischen Berechnung. Dazu werden die be­rech­ne­ten Lastfälle zu logischen Einwirkungs­gruppen zusammen­ge­fasst. In den de­fi­nier­ten Einwirkungs­kombinationen ermittelt das Programm unter Berücksichtigung der vorgegebenen Sicherheits- und Kombinations­beiwerte automatisch die maßgeblichen Be­mes­sungs­schnitt­größen, und zwar ent­weder für das Gesamt­system oder eine Gruppe aus­ge­wähl­ter Elemente.

 

Die Dialoge zu den Einwirkungen und zur Nach­weis­aus­wahl werden über die Be­rech­nungs­ein­stel­lun­gen aufgerufen. Die detaillierten Nach­weis­vor­gaben und Bewehrungs­an­gaben sind im Rahmen der Quer­schnitts­definition einzugegeben.

 

Die Nachweise sind auf Elemente mit den Materialien ÖC16/20 bis ÖC50/60, ÖNB40 sowie die allgemeine Materialart ÖNBeton beschränkt.

 

Bei Stäben und Bemes­sungs­objekten werden alle Nachweise am Polygon­quer­schnitt geführt. Allgemeine Hinweise zur Anwendung von Bemes­sungs­objekten sind dem ent­sprechen­den Hand­buch­kapitel zu entnehmen.

 

Im Ordner ÖNORM B 4700 Bemessung der Daten­basis ist zusätzlich eine Einzel­bemessung für frei definierte Quer­schnitts­polygone oder Verbund­quer­schnitte möglich.

 

In den nachfolgenden Ausführungen werden vorrangig die Vorschriften der Normen B 4700 und B 4750 zitiert. Auf die ÖNORM B 4753 wird nur dann verwiesen, wenn sie eine abweichende oder ergänzende Regel enthält.