Begrenzung der Verformungen

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ÖNORM B 4700 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Verformungen

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Nach ÖNORM B 4700, Kapitel 4.3, bzw. B 4750, Kapitel 11.6, sind die Verformungen eines Trag­werks oder Bauteils so zu begrenzen, dass sich keine negativen Aus­wirkungen hinsichtlich der Funktion oder des Erscheinungs­bildes ergeben. Der größte Durch­hang eines Bauteils ist unter Dauerlast gemäß B 4700, Kapitel 4.3.1 (2), in der Regel auf 1/250 der Stütz­weite zu beschränken.

 

Spannbetontragwerke in den Anforderungsklassen A bis C bleiben für die quasi-ständige Ein­wirkungs­kombination planmäßig im Zustand I. Damit lassen sich nach B 4750, Kapitel 11.6 (7), Kurz­zeit­ver­formung­en im Zustand I auf der Basis der Elastizitäts­theorie berechnen. Die Über­ein­stimmung mit der tatsächlichen Verformung hängt im Wesent­lichen davon ab, wie realistisch der Elastizitäts­modul an­ge­nommen wird. Bei Ein­ord­nung des Trag­werks in die Anforderungs­klassen D und E soll gemäß Kapitel 11.6 (9) die Ver­formungs­be­rechnung nach B 4700, Kapitel 4.3.3, erfolgen.

 

Im Programmsystem InfoCAD kann im Zustand II ein wirklich­keits­naher Nach­weis nur im Rahmen der Nicht­linearen System­analyse für Stab- und Schalen­trag­werke unter Berück­sichtigung geo­metrisch­er und physikalischer Nichtlinearitäten geführt werden. Der Wider­stand von im Ver­bund liegenden Spann­gliedern geht z.Zt. nicht in die Berechnung ein.

 

Die Bearbeitung erfolgt in folgenden Schritten:

•Definition von Nachweissituationen über die Funktion Lastgruppe im Belastungs­dialog durch Zusammen­stellung der maßgebenden Einzellastfälle. Dabei sind die veränderlichen Lasten mit den Kombinations­beiwerten ψ2 für die quasi-ständige Kombination zu wichten.
•Auswahl der Nach­weis­lastfälle im Dialog Nicht­lineare System­analyse / Gebrauchs­tauglich­keit der Berechnungs­ein­stellungen für die FEM- bzw. Stab­werks­be­rech­nung.
•Einstellen der im Grenz­zu­stand der Trag­fähig­keit ermittelten Bewehrung im Aus­wahl­feld Ausgangs­bewehrung (Maximum aus Biegung, Robustheit, Rissesicherung und Ermüdung).
•Ausführen der FEM- bzw. Stab­werks­berechnung zur Ermittlung der Verformungen im Zustand II.
•Überprüfung der graphisch oder tabellarisch wieder­ge­gebenen System­ver­for­mun­gen.

 

Eine ausführliche Beschreibung der Nicht­linearen System­analyse ist dem ent­sprechenden Hand­buch­kapitel zu entnehmen.