Nachweiskombinationen

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ÖNORM B 4700 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Nachweiskombinationen

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In den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit werden die folgenden Kombinationen nach ÖNORM B 4750, Kapitel 11.2, berücksichtigt. Die Kombinationsbeiwerte können nach B 4750, Tabelle 5, oder B 4753, Tabelle 4, gewählt werden.

•Seltene (charakteristische) Kombination

Gleichung 19 nach ÖNORM B4750

(19)

•Häufige Kombination

Gleichung 20 nach ÖNORM B4750

(20)

•Quasi-ständige Kombination

Gleichung 21 nach ÖNORM B4750

(21)

 

Für jede Kombination können verschiedene Varianten in den Bau- und End­zu­ständen definiert werden. Soweit erforderlich, wird die im Nachweis vor­ge­schriebene Kom­bi­na­ti­on automatisch aus den Quer­schnitts­vor­gaben ermittelt. Jeder Nachweis wird für alle Varianten einer Kombination geführt.