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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweiskombinationen |
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In den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit werden die folgenden Kombinationen nach ÖNORM B 4750, Kapitel 11.2, berücksichtigt. Die Kombinationsbeiwerte können nach B 4750, Tabelle 5, oder B 4753, Tabelle 4, gewählt werden.
| • | Seltene (charakteristische) Kombination |
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(19) |
| • | Häufige Kombination |
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(20) |
| • | Quasi-ständige Kombination |
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(21) |
Für jede Kombination können verschiedene Varianten in den Bau- und Endzuständen definiert werden. Soweit erforderlich, wird die im Nachweis vorgeschriebene Kombination automatisch aus den Querschnittsvorgaben ermittelt. Jeder Nachweis wird für alle Varianten einer Kombination geführt.