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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Rissbreite |
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Der Nachweis der Rissbreite erfolgt nach ÖNORM B 4700, Kapitel 4.2.3, durch Begrenzung des Stabdurchmessers ds der im Zugbereich vorhandenen Bewehrung auf den Grenzdurchmesser dsg.
Der Stabdurchmesser ds wird im Querschnittsdialog vorgegeben. Der Grenzdurchmesser dsg wird aus dem rechnerischen Grenzdurchmesser dsr nach den Formeln (65) bis (67) der Norm ermittelt. Dabei wird dsr in Abhängigkeit vom vorhandenen Bewehrungsgrad ρt und der Stahlspannung σsD der Bewehrung aus Tabelle 9 (wk = 0,30 mm) oder Tabelle 10 (wk = 0,15 mm) entnommen.
Der Bewehrungsgrad ρt wird gemäß Kapitel 4.2.2 (3) mit der Zugzone im Zustand I bei Erreichen der Betonzugfestigkeit ermittelt. Bei überwiegendem Druck, d.h. falls die Höhe der Zugzone ht sich zu ht ≤ h1 ergibt, wird gemäß Kapitel 4.2.2 (3) (b) auf den Nachweis des Grenzdurchmessers verzichtet.
Die Stahlspannung σsD ergibt sich aus dem Dehnungszustand II unter der Nachweiskombination gemäß Anforderungsklasse und unter Berücksichtigung der Streuung der Vorspannung. Bei Stäben und Bemessungsobjekten werden im Verbund liegende Spannglieder auf der Widerstandsseite berücksichtigt. Die Spannungs-Dehnungslinie des Betons wird gemäß B 4750, Kapitel 11.4 (1), linear angenommen.
Die Betonstahllage mit dem Maximalwert für die Differenz (ds – dsg) wird im Protokoll nachgewiesen.
Falls der Nachweis der risseverteilenden Mindestbewehrung nicht gewählt ist, ermittelt das Programm automatisch eine für die Begrenzung der Rissbreite erforderliche Bewehrung. Dazu erfolgt eine Bemessung mit der maßgebenden Nachweiskombination. Die so ermittelte Bewehrung wird im Nachweisprotokoll durch Ausrufungszeichen „!“ gekennzeichnet.
Die Begrenzung des Stabdurchmessers wird dann für die endgültige Längsbewehrung (Maximum aus Robustheits-, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis) nachgewiesen.