Begrenzung der Rissbreite

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ÖNORM B 4700 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Rissbreite

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Der Nachweis der Rissbreite erfolgt nach ÖNORM B 4700, Kapitel 4.2.3, durch Be­gren­zung des Stab­durch­messers ds der im Zugbereich vorhandenen Bewehrung auf den Grenz­durch­messer dsg.

 

Der Stabdurchmesser ds wird im Querschnittsdialog vorgegeben. Der Grenzdurchmesser dsg wird aus dem rechnerischen Grenzdurchmesser dsr nach den Formeln (65) bis (67) der Norm ermittelt. Dabei wird dsr in Abhängigkeit vom vorhandenen Bewehrungsgrad ρt und der Stahlspannung σsD der Bewehrung aus Tabelle 9 (wk = 0,30 mm) oder Tabelle 10 (wk = 0,15 mm) entnommen.

 

Der Bewehrungsgrad ρt wird gemäß Kapitel 4.2.2 (3) mit der Zugzone im Zustand I bei Erreichen der Betonzugfestigkeit ermittelt. Bei überwiegendem Druck, d.h. falls die Höhe der Zugzone ht sich zu ht ≤ h1 ergibt, wird gemäß Kapitel 4.2.2 (3) (b) auf den Nachweis des Grenzdurchmessers verzichtet.

 

Die Stahlspannung σsD ergibt sich aus dem Dehnungszustand II unter der Nachweis­kombination gemäß Anforderungsklasse und unter Berück­sichtigung der Streuung der Vorspannung. Bei Stäben und Bemes­sungs­objekten werden im Verbund liegende Spann­glieder auf der Wider­stands­seite berücksichtigt. Die Spannungs-Dehnungslinie des Betons wird gemäß B 4750, Kapitel 11.4 (1), linear angenommen.

 

Die Betonstahllage mit dem Maxi­mal­wert für die Differenz (ds – dsg) wird im Protokoll nach­ge­wiesen.

 

Falls der Nachweis der risseverteilenden Mindestbewehrung nicht gewählt ist, ermittelt das Programm automatisch eine für die Begrenzung der Rissbreite erforderliche Beweh­rung. Dazu erfolgt eine Bemessung mit der maßgebenden Nach­weis­kombination. Die so ermittelte Bewehrung wird im Nach­weis­protokoll durch Aus­rufungs­zeichen „!“ ge­kenn­zeich­net.

 

Die Begrenzung des Stabdurchmessers wird dann für die endgültige Längs­bewehrung (Maximum aus Robustheits-, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhö­hung aus dem Ermüdungs­nachweis) nachgewiesen.