|
<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Risseverteilende Mindestbewehrung |
|
Für alle Bauteile, in denen Rissbildung durch Zwangsbeanspruchung zu erwarten ist, soll nach ÖNORM B 4700, Kapitel 4.2.2, eine risseverteilende Bewehrung auf die Zugränder verteilt werden. Die einzulegende Bewehrung As wird nach Gl. (64) ermittelt:
As = ρt / 100 · bt · ht (ρt in %) |
(64) |
Der auf die Zugzone bt · ht bezogene Bewehrungsgrad ρt ist in Abhängigkeit vom vorgegebenen Grenzdurchmesser ds = dsg und der zugelassenen Rissbreite wk der Tabelle 8a (wk = 0,30 mm) oder Tabelle 8b (wk = 0,15 mm) zu entnehmen. Als Eingangswert für die Tabellen dient der rechnerische Grenzdurchmesser dsr, der nach folgender Beziehung ermittelt wird:
dsg = dsr · k |
(65) |
mit
|
(66) |
||
|
(67) |
| bt | mittlere Breite der Betonzugzone. |
| ht | Höhe der Zugzone im Zustand I bei Erreichen der Betonzugfestigkeit. |
| h | Höhe des Querschnitts bzw. des betrachteten Querschnittsteiles. |
| h1 | Abstand des Schwerpunkts der Bewehrung vom Zugrand. |
Für Betonfestigkeitsklassen über B30 ist nach Kapitel 4.2.2 (4) der Grenzdurchmesser dsg mit dem Faktor 30/fcwk zu verkleinern. Im Programm wird dementsprechend der Eingangswert dsr für Tabelle 8a bzw. 8b um diesen Faktor vergrößert.
Bei überwiegendem Druck, d.h. falls ht ≤ h1, ist nach Kapitel 4.2.2 (3), Buchstabe b), keine Beschränkung des Stabdurchmessers erforderlich. Das Programm benutzt in diesem Fall für Gl. (64) den minimalen Bewehrungsgrad nach Tabelle 8a bzw. 8b.
Die in den weiteren Absätzen (5) bis (7) zugelassenen Minderungen des Bewehrungsgrads ρt lassen sich durch Vorgabe im Querschnittsdialog erfassen. Die Vorschriften der Absätze (8) bis (10) sind vom Anwender konstruktiv zu berücksichtigen.
Die Festlegung der Zugbereiche, in denen die risseverteilende Bewehrung einzulegen ist, kann im Querschnittsdialog entweder durch Wahl einer Einwirkungskombination oder einer Zwangseinwirkung (Biegung, zentrischer Zug) erfolgen. In den Bemessungsmodi Symmetrisch und Druckglied erhalten die übrigen Lagen ebenfalls Bewehrung. Vorgegebene Verhältnisse zwischen einzelnen Bewehrungslagen bleiben erhalten.
Wenn gleichzeitig der Nachweis der Rissbreite zu führen ist, überprüft das Programm, ob durch Einlegen der ermittelten risseverteilenden Bewehrung die vorgegebene zulässige Rissbreite eingehalten wird. Bei Bedarf wird die Rissbewehrung bis zum Erreichen der Nachweisgrenze iterativ erhöht. Im Protokoll wird die erhöhte Bewehrung dann durch Ausrufungszeichen „!“ gekennzeichnet.
Die nach B 4700, Kapitel 3.4.9.4, und B 4750, Kapitel 7.3.3, erforderliche (konstruktive) Mindestbewehrung wird bei Ermittlung der risseverteilenden Bewehrung nicht berücksichtigt. Sie kann als Grundbewehrung in der Betonstahlbeschreibung vorgegeben werden.
Besonderheit bei Spannbetontragwerken
In Spannbetontragwerken dürfen nach ÖNORM B 4750, Kapitel 11.5 (5), in der Zugzone liegende Spannglieder mit Verbund, die nicht mehr als 300 mm von der Betonstahlbewehrung in der Zugzone entfernt sind, mit ihrer kp-fachen Spannstahlfläche Ap angerechnet werden. Der rechnerische Bewehrungsgrad ergibt sich dann zu
ρtr = 100 (As + kp · Ap) / (bt · ht) |
(31) |
Der Verbundbeiwert kp ist nach 11.5 (6) zu ermitteln und bei Stäben und Bemessungsobjekten im Querschnittsdialog vorzugeben. Bei Flächenelementen kann Spannstahl im Programm nicht angerechnet werden.
Einflüsse aus der Scheibenwirkung und die Änderung des inneren Hebelarms beim Übergang vom Zustand I in den Zustand II dürfen durch Minderung des Bewehrungsgrads gemäß B 4750, Gl. (33), berücksichtigt werden:
|
(33) |
|
(34) |
0 ≤ kc ≤ 1
mit
| N | ständig wirkende Normalkraft (Druck: N < 0) bzw. ständig wirkende Vorspannkraft. |
| fctm | mittlere Zugfestigkeit des Betons, die beim Auftreten der ersten Risse zu erwarten ist. |
| kh = 1,5 | bei Balken und Platten mit h < 1 m. |
| kh = 1,5 h | bei Balken und Platten mit h ≥ 1 m. |
Die in Formel (31) verwendete Stahlquerschnittsfläche As darf nach B 4750, Kapitel 11.5 (8), nicht kleiner sein als
As,min = 0,0028 · kc · bt · ht |
(35) |
Dieser Wert ist für B50 um 15% und für B60 um 30% zu erhöhen.
Die besonderen Regelungen für Zuggurte mit angeschlossenen Flanschteilen in Kapitel 11.5 (8) können programmseitig nicht berücksichtigt werden.