Spannungsberechnung

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ÖNORM B 4700 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Spannungsberechnung

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Am ungerissenen Betonquerschnitt wird an­ge­nommen, dass sich Beton und Stahl unter Zug- und Druck­bean­spruchung elastisch verhalten. Bei Annahme eines gerissenen Beton­quer­schnitts wird vorausgesetzt, dass sich der auf Druck be­an­spruch­te Beton elastisch verhält, jedoch nicht in der Lage ist, Zug­spannungen auf­zu­nehmen (vgl. ÖNORM B 4750, Kapitel 11.4).

 

Flächenelemente

Bei Flächen­elementen werden die Beton­spannungen am Brutto­quer­schnitt berechnet. Der Nach­weis der Stahl­spannungen erfolgt für Beton­stahl durch Ermittlung des Deh­nungs­zu­stands am ge­rissen­en Beton­quer­schnitt und für Spann­stahl am un­ge­ris­se­nen Beton­quer­schnitt.

 

Stäbe und Bemessungsobjekte

Die ohne Nachweis darstellbaren Spannungen der Einwirkungs­kombinationen werden immer am Brutto­quer­schnitt berechnet.

In den Nachweisen werden dagegen die Spannungen wie folgt ermittelt und graphisch dargestellt bzw. protokolliert:

•Beim Nachweis der Rissbewehrung und der Rissbreite erfolgt die Ermittlung der Biegespannung am Bruttoquerschnitt.
•Beim Nachweis der Dekompression und der Betondruckspannungen erfolgt die Berechnung der Biegespannung im Zustand I
-ohne interne Spannglieder am Bruttoquerschnitt,
-mit internen Spanngliedern ohne Verbund am Nettoquerschnitt,
-mit internen Spanngliedern im Verbund für die Situationen vor dem Verpressen am Nettoquerschnitt, ansonsten am ideellen Querschnitt.
•Der Nachweis der Betonstahl- und Spannstahlspannungen erfolgt durch Ermittlung des Dehnungszustands am gerissenen Betonquerschnitt.