Begrenzung der Betondruckspannungen

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ÖNORM B 4700 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Betondruckspannungen

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Der Nachweis der Betondruckspannungen erfolgt nach ÖNORM B 4750, Kapitel 11.4.5 und B 4753, Kapitel 11.4.2. Nach B 4750, Kapitel 11.4 (2), wird der gerissene Zustand an­ge­nommen, wenn die im ungerissenen Zustand unter der seltenen Ein­wir­kungs­kom­bi­na­ti­on berechnete Zug­span­nung den Wert fctm über­schreitet. Dabei wird gemäß B 4750, Kapitel 11.2 (3), die Streuung der Vorspannkraft berücksichtigt.

 

Die Berechnung im gerissenen Zustand erfolgt mit linearer Spannungs-Dehnungs­linie durch Ermittlung des Dehnungs­zu­stands mit der endgültigen Längs­be­wehrung (Maxi­mum aus Robust­heits-, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungs­nach­weis). Bei Stäben und Bemes­sungs­objekten werden im Verbund liegende Spann­glieder auf der Wider­stands­seite berücksichtigt, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind. Bei Flächen­elementen wird, da der allgemeine Deh­nungs­zu­stand nicht eindeutig bestimmbar ist, die Druck­spannung für beide Be­weh­rungs­rich­tun­gen getrennt ermittelt und der Extrem­wert nach­ge­wiesen.

 

Die Betondruckspannung σc ist nach ÖNORM B 4750, Kapitel 11.4.5 (1), auf 0,60 fck unter der seltenen (charakteristischen) Kombination zu begrenzen. ÖNORM B 4753, Gl. (12), fordert bei einachsiger Biegung eine Begrenzung auf 0,55 fck. Zur Vermeidung über­pro­por­ti­o­naler Kriech­ver­formung­en soll nach B 4750, Kap. 11.4.5 (2), zusätzlich die Grenze 0,45 fck unter der quasi-ständigen Kombination eingehalten werden. Beide Optio­nen werden nach Benutzer­vor­gabe berück­sichtigt.