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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Betondruckspannungen |
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Der Nachweis der Betondruckspannungen erfolgt nach ÖNORM B 4750, Kapitel 11.4.5 und B 4753, Kapitel 11.4.2. Nach B 4750, Kapitel 11.4 (2), wird der gerissene Zustand angenommen, wenn die im ungerissenen Zustand unter der seltenen Einwirkungskombination berechnete Zugspannung den Wert fctm überschreitet. Dabei wird gemäß B 4750, Kapitel 11.2 (3), die Streuung der Vorspannkraft berücksichtigt.
Die Berechnung im gerissenen Zustand erfolgt mit linearer Spannungs-Dehnungslinie durch Ermittlung des Dehnungszustands mit der endgültigen Längsbewehrung (Maximum aus Robustheits-, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis). Bei Stäben und Bemessungsobjekten werden im Verbund liegende Spannglieder auf der Widerstandsseite berücksichtigt, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind. Bei Flächenelementen wird, da der allgemeine Dehnungszustand nicht eindeutig bestimmbar ist, die Druckspannung für beide Bewehrungsrichtungen getrennt ermittelt und der Extremwert nachgewiesen.
Die Betondruckspannung σc ist nach ÖNORM B 4750, Kapitel 11.4.5 (1), auf 0,60 fck unter der seltenen (charakteristischen) Kombination zu begrenzen. ÖNORM B 4753, Gl. (12), fordert bei einachsiger Biegung eine Begrenzung auf 0,55 fck. Zur Vermeidung überproportionaler Kriechverformungen soll nach B 4750, Kap. 11.4.5 (2), zusätzlich die Grenze 0,45 fck unter der quasi-ständigen Kombination eingehalten werden. Beide Optionen werden nach Benutzervorgabe berücksichtigt.