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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweis der Dekompression |
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Der Nachweis ist für vorgespannte Bauteile der Anforderungsklassen A-C mit den Kombinationen gemäß Tabelle 1 der ÖNORM B 4750 zu führen. Dabei ist gemäß Kapitel 11.2 (3) der Norm die Streuung der Vorspannkraft zu berücksichtigen. Die Mindestanforderungsklassen für das Tragwerk ergeben sich je nach Art der Vorspannung aus Tabelle 2 der Norm. Bei Flächenelementen wird je nach Benutzerauswahl die Hauptzugspannung σ1 oder eine der Längszugspannungen σx bzw. σy überprüft. Mit letzterer kann der Nachweis auf die Richtung der Vorspannung beschränkt werden, wenn die Schnittkraftsysteme entsprechend ausgerichtet sind. Im Übrigen gelten die oben angegebenen Regeln zur Spannungsberechnung.
Die zulässigen Spannungsgrenzen sind folgendermaßen festgelegt:
Bauzustand
Nach ÖNORM B 4750, Kapitel 3.7.3, ist bei Straßenbrücken im Bauzustand nachzuweisen, dass unter der maßgebenden Einwirkungskombination die charakteristische Zugfestigkeit fctk nach B 4700, Tabelle 4, nicht überschritten wird. Gleiches gilt für Eisenbahnbrücken nach B 4753, Kapitel 3.2 und 11.4.2 (3). Die im Bauzustand wirksame Zugfestigkeit wird im Querschnittsdialog definiert.
Endzustand
Der Grenzzustand der Dekompression tritt nach ÖNORM B 4750, Kapitel 3.7, ein, wenn in der vorgedrückten Zugzone (also an dem dem Spannglied zugewandten Querschnittsrand) die Spannung der Randfaser Null wird. Nach Kapitel 11.3 der Norm darf für die durch die Anforderungsklasse festgelegte Einwirkungskombination dieser Grenzzustand nicht überschritten werden. Der betreffende Rand wird im Programm wie folgt ermittelt:
| • | Stäbe und Bemessungsobjekte: Wenn der dem Spannglied nächstgelegene Randpunkt oberhalb des Schwerpunkts liegt, wird die Spannung auf der Oberseite, anderenfalls auf der Unterseite des Querschnitts nachgewiesen. |
| • | Flächenelemente: Der Nachweis wird für den oberen bzw. unteren Querschnittsrand geführt, wenn das dem Nachweispunkt nächstgelegene Spannglied oberhalb bzw. unterhalb der Schwereebene des betrachteten Elements liegt. Spannglieder außerhalb des Elements werden dabei in einer Entfernung bis zur fünffachen Querschnittshöhe berücksichtigt. |
Bei nicht eindeutiger Spanngliedführung wird der Nachweis für beide Seiten geführt.