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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen |
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Betonstahl
Bei Betonstahl wird die Begrenzung der Stahlspannung unter der seltenen Kombination je nach Benutzervorgabe auf 0,80 fyk (B 4750, Kapitel 11.4.5 (3)) oder 0,70 fyk (B 4753, Kapitel 11.4.2 (7)) nachgewiesen. Dabei wird als Bewehrung das Maximum aus Robustheits-, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis angenommen. Die Ermittlung des Dehnungszustands erfolgt am gerissenen Betonquerschnitt. Im Verbund liegende Stabspannglieder werden auf der Widerstandsseite berücksichtigt, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind.
Spannstahl
Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahlspannung gemäß ÖNORM B 4750, Kapitel 11.4.5 (4), nachgewiesen, und zwar für Stäbe und Bemessungsobjekte am gerissenen und für Flächenelemente am ungerissenen Betonquerschnitt, wobei folgende Grenzen gelten:
| • | 0,70 fpk unter der seltenen Kombination |
| • | 0,65 fpk unter der quasi-ständigen Kombination |
Für Situationen vor dem Verpressen und für Spannglieder ohne Verbund wird die Spannung σpm0 gemäß B 4750, Gl. (4) und (5) nachgewiesen. Für externe Spannglieder wird kein Nachweis geführt.