Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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ÖNORM B 4700 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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Betonstahl

Bei Betonstahl wird die Begrenzung der Stahlspannung unter der seltenen Kombination je nach Benutzer­vor­gabe auf 0,80 fyk (B 4750, Kapitel 11.4.5 (3)) oder 0,70 fyk (B 4753, Kapitel 11.4.2 (7)) nachgewiesen. Dabei wird als Bewehrung das Maxi­mum aus Robust­heits-, Riss- und Biege­be­wehrung ein­schließ­lich einer evtl. Erhöhung aus dem Er­mü­dungs­nach­weis an­ge­nommen. Die Ermittlung des Dehnungs­zu­stands erfolgt am ge­ris­sen­en Beton­quer­schnitt. Im Verbund liegende Stab­spann­glieder werden auf der Wider­stands­seite berück­sichtigt, sofern sie in der Nach­weis­situation ver­presst sind.

 

Spannstahl

Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahl­spannung gemäß ÖNORM B 4750, Kapitel 11.4.5 (4), nach­ge­wiesen, und zwar für Stäbe und Bemes­sungs­objekte am gerissenen und für Flächen­elemente am ungerissenen Beton­quer­schnitt, wobei fol­gen­de Grenzen gelten:

•0,70 fpk unter der seltenen Kombination
•0,65 fpk unter der quasi-ständigen Kombination

 

Für Situationen vor dem Verpressen und für Spann­glieder ohne Verbund wird die Span­nung σpm0 ge­mäß B 4750, Gl. (4) und (5) nach­ge­wiesen. Für externe Spann­glieder wird kein Nachweis ge­führt.