Streuung der Wirkungen aus Vorspannung

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Streuung der Wirkungen aus Vorspannung

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Bei Nachweisen im Grenzzustand der Trag­fähigkeit gilt für den Bemes­sungs­wert der Vor­spann­kraft nach ÖNORM B 4750, Kapitel 12.1 (3):

Pd = γP · Pm,t

mit

Pm,t Mittelwert der Vorspannkraft zur Zeit t inkl. Spannkraftverlusten aus Reibung, Ankerschlupf, Kriechen und Schwinden sowie Relaxation.
γP Teilsicherheitsbeiwert der Vorspannkraft, i.d.R. ist γP = 1 anzunehmen.

Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit werden in ÖNORM B 4750, Kapitel 11.2 (3), zwei charakteristische Werte der Vor­spann­kraft fest­gelegt:

Pk,sup = rsup · Pm,t         Oberer charakteristischer Wert gemäß Gl. (22)
Pk,inf = rinf · Pm,t         Unterer charakteristischer Wert gemäß Gl. (23)

Die Beiwerte rsup und rinf betragen gemäß Norm für Spannglieder mit nachträglichem Ver­bund rsup = 1,05 und rinf = 0,95, für Spann­glieder mit sofortigem Verbund und für Spann­glieder ohne Verbund sowie für die Wirkungen aus externer Vorspannung rsup = rinf = 1,0.

Die Normen B 4750 und B 4753 regeln jeweils in Kapitel 11.2 (3), in welchen Nach­weisen die Streuung zu berück­sichtigen ist:

•Mindestrissbewehrung und Nachweis der Rissbreite (B 4753)
•Nachweis der Dekompression und der Betondruckspannungen (B 4750 und B 4753)
•Nachweis der Betonstahl- und Spannstahlspannungen (B 4750)

Im Programm wird die Streuung bei allen vorgenannten Nachweisen berücksichtigt.