Für vorgespannte Tragwerke ist nachzuweisen, dass bei Erstrissbildung kein Versagen des Tragwerks ohne Vorankündigung eintritt. Nach ÖNORM B 4753, Kapitel 12.5, reicht dazu die Einhaltung der Vorschriften in B 4700, Kapitel 3.4.9.4 (1), für die Mindestbiegebewehrung aus.
ÖNORM B 4750 verlangt dagegen in Kapitel 12.5 die Anordnung einer speziellen Mindestbewehrung (Robustheitsbewehrung). Dabei wird davon ausgegangen, dass die Vorspannkraft fiktiv soweit reduziert wird, bis unter der häufigen Einwirkungskombination Biegerisse auftreten. Die reduzierte Vorspannkraft Pred beträgt:
\begin{align*}
P_\mathrm{red} =
\frac{M - f_\mathrm{ctm}\cdot W_\mathrm{c1}+ N\cdot k_1}
{e_\mathrm{p}+ k_1}
\end{align*}
|
(60)
|
mit
| M | Biegemoment aus der häufigen Kombination ohne Vorspannkraft. |
| N | Normalkraft aus der häufigen Kombination ohne Vorspannkraft. |
| fctm | mittlere Betonzugfestigkeit nach ÖNORM B 4700, Tabelle 4. |
| k1 | Kernweite, bezogen auf die Biegezugrandfaser 1, k1 = Wc1 / Ac. |
| Wc1 | Widerstandsmoment bzgl. der Biegezugrandfaser 1. |
| ep | Exzentrizität der Vorspannkraft. |
Die Bewehrung ist entsprechend B 4750, Gl. (35), zu bemessen, wobei zur Ermittlung der Hilfsgrößen in Gl. (34) und Gl. (36) die Normalkraft N = - Pred einzuführen ist.
Im Programm wird die Robustheitsbewehrung nach B 4750 ermittelt. Die Regeln für die Mindestbiegebewehrung nach B 4700, Kapitel 3.4.9.4 (1), sind unabhängig davon vom Anwender zu beachten und können durch Vorgabe einer Grundbewehrung in der Betonstahlbeschreibung berücksichtigt werden.