Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit

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Zurückgezogene Normen > ÖNORM B 4700 Bemessung

Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit

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Es stehen folgende Nachweise nach ÖNORM zur Verfügung:

•Biegung mit Längskraft (B 4700, Kap. 3.4.2, und B 4750, Kap. 12.2).
•Mindestbewehrung gegen ein Versagen ohne Vorankündigung (B 4750, Kap. 12.5).
•Querkraft (B 4700, Kap. 3.4.4, und B 4750, Kap. 12.3).
•Torsion und kombinierte Beanspruchung (B 4700, Kap. 3.4.6, und B 4750, Kap. 12.4).
•Durchstanzen (B 4700, Kap. 3.4.5).
•Nachweise gegen Ermüdung (B 4753, Kap. 13).

 

Siehe auch Nachweiskombinationen