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Die Teilsicherheitsbeiwerte der Baustoffe sind mit den Werten nach DIN 1045‑1, Tab. 1, vorbelegt und können bei Bedarf geändert werden. In den Bemessungssituationen infolge Erdbeben gelten gemäß DIN 4149:2005‑04, Kapitel 8.1.3 (3), die Beiwerte der ständigen und vorübergehenden Bemessungssituation. Die Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen werden ab der Version 6.12 innerhalb der Definition der Einwirkungen entsprechend Tab. 2 der Norm festgelegt. Im Dialog der Teilsicherheitsbeiwerte sind sie nur noch aus Gründen der Kompatibilität vorhanden und deshalb nicht veränderbar.