Nachweis der Rissbreite durch Begrenzung der Stababstände

<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >>

DIN 1045-1 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Nachweis der Rissbreite durch Begrenzung der Stababstände

Vorherige Seite   Hauptseite  Nächste Seite Seite drucken

Als Alternative zur direkten Berechnung der Rissbreite nach DIN 1045‑1, Kapitel 11.2.4, kann im Querschnitts­dialog der vereinfachte Nachweis gemäß 11.2.3 (2) durch Begrenzung der Stab­ab­stände nach Tabelle 21 gewählt werden.

 

Die Durchführung des Nachweises gliedert sich programmseitig in folgende Schritte:

•Dehnungszustand II unter der Nachweis­kombination gemäß Anforderungs­klasse mit Span­nungs-Dehnungs-Linie nach Bild 22 ermitteln. Bei Stäben und Bemes­sungs­objekten werden dabei alle im Verbund liegenden Spann­glieder auf der Wider­stands­seite berücksichtigt.
•Betonstahlspannung σs für jede Bewehrungslage nach Gleichung (132) bestimmen.
•Vergleich des im Dialog eingegebenen Wertes (max. s) mit dem Tabellenwert (zul. s), der sich aus der berechneten Stahlspannung σs und der zulässigen Rissbreite wk ergibt. Im Protokoll wird die Lage mit dem größten Quotienten (max. s / zul. s) nachgewiesen.

 

Falls der Nachweis der Mindestbewehrung zu Begrenzung der Riss­breite nicht gewählt ist, ermittelt das Programm automatisch eine Riss­be­wehrung, für die die zulässigen Stababstände eingehalten werden. Dazu erfolgt eine Bemes­sung mit der für den Nachweis maß­geben­den Einwirkungs­kombination. Die so ermittelte Bewehrung wird im Nach­weis­protokoll durch Aus­rufungs­zeichen „!“ gekenn­zeichnet.

 

Der Nachweis der Stababstände erfolgt dann für die end­gültige Längs­bewehrung (Maximum aus Robust­heits‑, Riss- und Biege­bewehrung ein­schließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermü­dungs­nach­weis).

 

Hinweis

Der vereinfachte Nachweis ist nach Kapitel 11.2.3 (2) nur bei Rissbildung infolge überwiegend direkter Einwirkungen (Lastbeanspruchung) anwendbar. Ferner liefert diese Methode nach Auffassung von Zilch und Rogge (2002, S. 277) nur bei einlagiger Zugbewehrung mit d1 = 4 cm sichere Ergebnisse. Die Beurteilung dieser Voraussetzungen obliegt dem Anwender.