Begrenzung der Betondruckspannungen

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DIN 1045-1 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Betondruckspannungen

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Der Nachweis der Betondruckspannungen erfolgt nach DIN 1045‑1, Kapitel 11.1.2. In An­leh­nung an DIN Fachbericht 102, Kapitel 4.4.1.1 (5), wird der gerissene Zustand angenommen, wenn die im un­ge­rissenen Zustand unter der seltenen Ein­wir­kungs­kom­bi­na­ti­on berechnete Zug­spannung den Wert fctm überschreitet.

Die Berechnung im gerissenen Zustand erfolgt durch Ermittlung des Dehnungs­zustands mit der endgültigen Längs­bewehrung (Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biege­be­wehrung ein­schließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungs­nachweis). Bei Stäben und Bemes­sungs­objekten werden im Verbund liegende Spann­glieder auf der Wider­stands­seite berück­sichtigt, sofern sie in der Nach­weis­situation verpresst sind. Bei Flächen­elementen wird, da der all­ge­meine Dehnungs­zustand nicht eindeutig bestimmbar ist, die Druck­spannung für beide Beweh­rungs­richtungen getrennt ermittelt und der Extrem­wert nachgewiesen.

In den Bau- und Endzuständen ist die Betondruckspannung σc nach Kapitel 11.1.2 (1) auf 0,60 fck unter der seltenen Kombination zu begrenzen. Falls die Ge­brauchs­taug­lich­keit durch den Einfluss des Kriechens wesentlich beeinflusst wird, soll nach 11.1.2 (2) zusätzlich die Grenze 0,45 fck unter der quasi-ständigen Kombination ein­ge­halten werden. Beide Optionen werden nach Benutzer­vor­gabe berücksichtigt.