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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Betondruckspannungen |
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Der Nachweis der Betondruckspannungen erfolgt nach DIN 1045‑1, Kapitel 11.1.2. In Anlehnung an DIN Fachbericht 102, Kapitel 4.4.1.1 (5), wird der gerissene Zustand angenommen, wenn die im ungerissenen Zustand unter der seltenen Einwirkungskombination berechnete Zugspannung den Wert fctm überschreitet.
Die Berechnung im gerissenen Zustand erfolgt durch Ermittlung des Dehnungszustands mit der endgültigen Längsbewehrung (Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis). Bei Stäben und Bemessungsobjekten werden im Verbund liegende Spannglieder auf der Widerstandsseite berücksichtigt, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind. Bei Flächenelementen wird, da der allgemeine Dehnungszustand nicht eindeutig bestimmbar ist, die Druckspannung für beide Bewehrungsrichtungen getrennt ermittelt und der Extremwert nachgewiesen.
In den Bau- und Endzuständen ist die Betondruckspannung σc nach Kapitel 11.1.2 (1) auf 0,60 fck unter der seltenen Kombination zu begrenzen. Falls die Gebrauchstauglichkeit durch den Einfluss des Kriechens wesentlich beeinflusst wird, soll nach 11.1.2 (2) zusätzlich die Grenze 0,45 fck unter der quasi-ständigen Kombination eingehalten werden. Beide Optionen werden nach Benutzervorgabe berücksichtigt.