|
<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweis der Dekompression |
|
Der Nachweis ist für vorgespannte Bauteile der Anforderungsklassen A‑C mit den Kombinationen nach DIN 1045‑1, Tabelle 18, zu führen. Bei Flächenquerschnitten wird je nach Benutzerauswahl die Hauptzugspannung σ1 oder eine der Längszugspannungen σx bzw. σy überprüft. Mit letzterer kann der Nachweis auf die Richtung der Vorspannung beschränkt werden, wenn die Schnittkraftsysteme entsprechend ausgerichtet sind (vgl. Reg.‑Nr. 069 der Erfahrungssammlung des NABau zum DIN Fachbericht 102). Im übrigen gelten die oben angegebenen Regeln zur Spannungsberechnung. Die zulässigen Spannungsgrenzen sind in Kapitel 11.2.1 (9) folgendermaßen festgelegt:
Bauzustand
Im Bauzustand muss der Querschnitt „am Rand der infolge Vorspannung vorgedrückten Zugzone“ (also an dem dem Spannglied zugewandten Querschnittsrand) unter Druckspannungen stehen. Der betreffende Rand wird im Programm wie folgt ermittelt:
| • | Stäbe und Bemessungsobjekte: Wenn der dem Spannglied nächstgelegene Randpunkt oberhalb des Schwerpunkts liegt, wird die Spannung auf der Oberseite, anderenfalls auf der Unterseite des Querschnitts nachgewiesen. |
| • | Flächenelemente: Der Nachweis wird für den oberen bzw. unteren Querschnittsrand geführt, wenn das dem Nachweispunkt nächstgelegene Spannglied oberhalb bzw. unterhalb der Schwereebene des betrachteten Elements liegt. Spannglieder außerhalb des Elements werden dabei in einer Entfernung bis zur fünffachen Querschnittshöhe berücksichtigt. |
Bei nicht eindeutiger Spanngliedführung wird der Nachweis für beide Seiten geführt.
Endzustand
Im Endzustand muss der Querschnitt vollständig unter Druckspannungen stehen.