Nachweis der Dekompression

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DIN 1045-1 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Nachweis der Dekompression

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Der Nachweis ist für vorgespannte Bauteile der Anforderungs­klassen A‑C mit den Kom­bi­na­ti­onen nach DIN 1045‑1, Tabelle 18, zu führen. Bei Flächen­quer­schnitten wird je nach Benutzer­aus­wahl die Haupt­zug­spannung σ1 oder eine der Längs­zug­spannungen σx bzw. σy überprüft. Mit letz­ter­er kann der Nachweis auf die Richtung der Vorspannung beschränkt werden, wenn die Schnitt­kraft­systeme entsprechend ausgerichtet sind (vgl. Reg.‑Nr. 069 der Erfahrungs­samm­lung des NABau zum DIN Fachbericht 102). Im übrigen gelten die oben ange­ge­benen Regeln zur Spannungs­berechnung. Die zulässigen Span­nungs­grenzen sind in Kapitel 11.2.1 (9) folgen­der­maßen festgelegt:

Bauzustand

Im Bauzustand muss der Querschnitt „am Rand der infolge Vorspannung vor­ge­drück­ten Zug­zone“ (also an dem dem Spannglied zu­ge­wandten Quer­schnitts­rand) unter Druck­span­nun­gen stehen. Der betreffende Rand wird im Programm wie folgt ermittelt:

•Stäbe und Bemessungsobjekte: Wenn der dem Spann­glied nächstgelegene Rand­punkt oberhalb des Schwer­punkts liegt, wird die Spannung auf der Oberseite, anderen­falls auf der Unterseite des Quer­schnitts nachgewiesen.
•Flächenelemente: Der Nach­weis wird für den oberen bzw. unteren Quer­schnitts­rand geführt, wenn das dem Nach­weis­punkt nächst­ge­legene Spann­glied ober­halb bzw. unterhalb der Schwere­ebene des betrachteten Elements liegt. Spann­glieder außerhalb des Elements wer­den dabei in einer Entfernung bis zur fünf­fachen Quer­schnitts­höhe berück­sichtigt.

Bei nicht eindeutiger Spann­glied­führung wird der Nachweis für beide Seiten geführt.

Endzustand

Im Endzustand muss der Quer­schnitt voll­ständig unter Druck­spannungen stehen.