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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen |
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Betonstahl
Bei Betonstahl wird gemäß 11.1.3 die Begrenzung der Stahlspannung unter der seltenen Kombination auf 0,80 fyk nachgewiesen. Dabei wird als Bewehrung das Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis angenommen. Die Ermittlung des Dehnungszustands erfolgt am gerissenen Betonquerschnitt. Im Verbund liegende Spannglieder werden bei Stäben und Bemessungsobjekten auf der Widerstandseite berücksichtigt, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind.
Spannstahl
Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahlspannung für Stäbe und Bemessungsobjekte am gerissenen und für Flächenelemente am ungerissenen Betonquerschnitt nachgewiesen, wobei folgende Grenzen gelten:
Spannglieder mit Zulassung nach DIN 1045‑1 und EC2
| • | 0,65 fpk gemäß Kapitel 11.1.4 (1) unter der quasi-ständigen Kombination |
| • | 0,90 fp0,1k bzw. 0,80 fpk gemäß Kapitel 11.1.4 (2) unter der seltenen Kombination |
Spannglieder mit Zulassung nach DIN 4227
| • | 0,75 ßs bzw. 0,55 ßz gemäß DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, unter der quasi-ständigen und der seltenen Kombination |
Für Situationen vor dem Verpressen und für Spannglieder ohne Verbund wird die Spannung σpm0 gemäß DIN 1045‑1, Gl. (49), bzw. DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, nachgewiesen. Für externe Spannglieder wird kein Nachweis geführt.