Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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DIN 1045-1 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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Betonstahl

Bei Betonstahl wird gemäß 11.1.3 die Begrenzung der Stahlspannung unter der seltenen Kom­bination auf 0,80 fyk nachgewiesen. Dabei wird als Bewehrung das Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biege­bewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungs­nachweis angenommen. Die Ermittlung des Dehnungs­zu­stands erfolgt am gerissenen Beton­quer­schnitt. Im Verbund liegende Spann­glieder werden bei Stäben und Bemes­sungs­objekten auf der Wider­stand­seite berück­sichtigt, sofern sie in der Nach­weis­situation verpresst sind.

Spannstahl

Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahl­spannung für Stäbe und Bemes­sungs­objekte am gerissenen und für Flächen­elemente am unge­rissenen Beton­quer­schnitt nach­ge­wiesen, wobei folgende Grenzen gelten:

Spannglieder mit Zulassung nach DIN 1045‑1 und EC2

•0,65 fpk gemäß Kapitel 11.1.4 (1) unter der quasi-ständigen Kombination
•0,90 fp0,1k bzw. 0,80 fpk gemäß Kapitel 11.1.4 (2) unter der seltenen Kombination

Spannglieder mit Zulassung nach DIN 4227

•0,75 ßs bzw. 0,55 ßz gemäß DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, unter der quasi-ständigen und der seltenen Kombination

Für Situationen vor dem Verpressen und für Spann­glieder ohne Verbund wird die Span­nung σpm0 gemäß DIN 1045‑1, Gl. (49), bzw. DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, nach­ge­wiesen. Für externe Spann­glieder wird kein Nach­weis geführt.