Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

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DIN Fachbericht Brückennachweise

Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

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Im Einzelnen werden folgende Nachweise geführt:

•Begrenzung der Betondruckspannungen (FB 102, Abschnitt 4.4.1.2).
•Begrenzung der Betonstahlspannungen (Abschnitt 4.4.1.3).
•Begrenzung der Spannstahlspannungen (Abschnitt 4.4.1.4).
•Nachweis der Dekompression (Abschnitt 4.4.2.1).
•Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite (Abschnitt 4.4.2.2).
•Nachweis der Rissbreite (Abschnitt 4.4.2.3 bzw. 4.4.2.4).
•Begrenzung der schiefen Hauptzugspannungen (Abschnitt 4.4.0.3, Ausgabe 2009).
•Begrenzung der Verformungen (Abschnitt 4.4.3).

 

Siehe auch Nachweiskombinationen