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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite |
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Die Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite wird in FB 102, Abschnitt 4.4.2.2 geregelt. Sie ist nach 4.4.2.2 (5)* in den Bereichen einzulegen, wo Zug zu erwarten ist. Die Festlegung der Zugbereiche kann im Querschnittsdialog entweder durch Wahl einer Einwirkungskombination oder einer Zwangseinwirkung (Biegung, zentrischer Zug) erfolgen. In den Bemessungsmodi Symmetrisch und Druckglied erhalten die nicht gezogenen Betonstahllagen ebenfalls Bewehrung. Vorgegebene Verhältnisse zwischen einzelnen Bewehrungslagen bleiben erhalten.
Nach Abschnitt 4.4.2.2 (4)*P soll bei profilierten Querschnitten jeder Teilquerschnitt (Gurte und Stege) einzeln nachgewiesen werden. Dies ist unter Berücksichtigung beliebiger polygonaler Querschnittsgeometrien nicht möglich. Das Programm ermittelt deshalb die Mindestbewehrung immer am Gesamtquerschnitt. Bei rechteckigen Vollquerschnitten kommt dabei Gleichung (4.195), in allen anderen Fällen Gleichung (4.195a) zur Anwendung.
Ermittlung der Mindestbewehrung
Die Ermittlung der Mindestbewehrung As erfolgt nach Gleichung (4.194) des FB 102:
As = kc · k · fct,eff ·Act / σs |
(4.194) |
Dabei ist
| kc | der Beiwert zur Berücksichtigung der Spannungsverteilung vor der Erstrissbildung. |
Für Rechteckquerschnitte und Stege von Plattenbalken und Hohlkästen: kc = 0,4 (1 + σc / (k1 · fct,eff )) ≤ 1 |
(4.195) |
Für Zuggurte von Plattenbalken und Hohlkästen: kc = 0,9 · Fcr / Act / fct,eff ≥ 0,5 (vgl. Zilch/Rogge 2002, S. 277) mit der Zugkraft Fcr im Zuggurt im Zustand I unmittelbar vor Rissbildung mit der Randspannung fct,eff . Die Zugkraft wird durch Integration der Zugspannungen innerhalb der Fläche Act gewonnen. |
(4.195a) |
| σc | die Betonspannung in Höhe der Schwerelinie des Querschnitts oder Teilquerschnitts im ungerissenen Zustand unter der Einwirkungskombination, die am Gesamtquerschnitt zur Erstrissbildung führt (σc < 0 bei Druckspannungen). |
k1 |
= 1,5 h/h' |
für Drucknormalkraft, |
= 2/3 |
für Zugnormalkraft. |
| h | die Höhe des Querschnitts oder Teilquerschnitts. |
| h' | = min( h; 1 m). |
| k | der Beiwert zur Berücksichtigung nichtlinear verteilter Zugspannungen gem. Eingabe. |
| Act | die Fläche der Betonzugzone bei Erstrissbildung im Zustand I. Das Programm skaliert hierzu die Biegemomente der Einwirkungskombination soweit, dass die maximale Randspannung im Zustand I den Wert fct,eff annimmt. |
| fct,eff | die effektive Betonzugfestigkeit in Abhängigkeit vom Betonalter gem. II‑4.4.2.2 (5)*: |
| fct,eff = 0,5 fctm | bei einem Alter von 3 ‑ 5 Tagen, |
| fct,eff = fctm | bei einem Alter von 6 ‑ 28 Tagen, |
| fct,eff = fctm | mindestens jedoch 3 MN/m², bei einem Alter von mehr als 28 Tagen. |
| σs | die maximal zulässige Spannung in der Betonstahlbewehrung in Abhängigkeit vom Grenzdurchmesser des Betonstahls. |
Im Querschnittsdialog wird der größte vorhandene Stabdurchmesser ds angegeben. Daraus ergibt sich mit Gleichung (4.196) der modifizierte Grenzdurchmesser ds* als Eingangswert für die Tabelle II‑4.120:
ds = ds* · kc · k · ht / (4(h‑d)) · fct,eff / fct0 ≥ ds* · fct,eff / fct0 |
(4.196) |
Dabei ist
| ds* | der Grenzdurchmesser der Bewehrung nach Tabelle II‑4.120. |
| h | die Bauteilhöhe. |
| d | die statische Nutzhöhe. |
| ht | die Höhe der Zugzone im Querschnitt bzw. Teilquerschnitt vor Beginn der Erstrissbildung. |
| fct0 | die Zugfestigkeit des Betons, auf die die Werte der Tabelle II‑4.120 bezogen sind (fct0 = 3,0 MN/m²). |
Gemäß Zilch/Rogge (2002, S. 277) wird der Ausdruck kc · k · ht / (4(h‑d)) verallgemeinert zu 0,6 · kc · k · Act / Ac,eff mit der effektiven Zugzone Ac,eff nach Abb. II‑4.137. Mit dem modifizierten Grenzdurchmesser ds* und der zulässigen Rissbreite wk ergibt sich aus Tabelle II‑4.120 die zulässige Betonstahlspannung σs für Gl. (4.194).
Wenn gleichzeitig der Nachweis der Rissbreite zu führen ist, überprüft das Programm, ob durch Einlegen der ermittelten Mindestbewehrung die vorgegebene Rissbreite nach Abschnitt II‑4.4.2.4 eingehalten wird. Bei Bedarf wird die Mindestbewehrung bis zum Erreichen der Nachweisgrenze iterativ erhöht. Im Protokoll wird die erhöhte Bewehrung dann durch Ausrufungszeichen „!“ gekennzeichnet.
Die Vorschrift nach ARS 11/2003 (14) bzw. Abschnitt II‑4.4.2.2 (106) der Ausgabe 2009, nach der für Arbeitsfugen immer Mindestrissbewehrung anzuordnen ist, kann durch manuelle Vorgabe einer Grundbewehrung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Regelung (107).
Ausgabe 2009: Gemäß Abschnitt II‑4.4.2.2 (9) darf bei dickeren Bauteilen unter zentrischem Zwang die Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite nach Gl. (4.197a) berechnet werden, wobei der Wert nach Gl. (4.197b) nicht unterschritten werden darf. Es braucht jedoch nicht mehr Bewehrung eingelegt zu werden, als sich nach Gl. (4.194) ergibt. Die vorgenannten Regelungen kommen gemäß Benutzerauswahl zur Anwendung, während die Möglichkeit zur Bewehrungsminderung für langsam erhärtende Betone nach Absatz (10) ungenutzt bleibt.
Besonderheit bei Spannbetontragwerken
In einem Quadrat von 300 mm Seitenlänge um ein Spannglied im sofortigen oder nachträglichen Verbund darf nach Abschnitt II‑4.4.2.2 (7)* die in diesem Bereich erforderliche Mindestbewehrung um den Betrag ξ1 · Ap verringert werden.
Dabei ist
| Ap | die Querschnittsfläche des Spannstahls im Spannglied. |
| ξ1 | das Verhältnis der Verbundfestigkeiten von Spannstahl und Betonstahl. |
Bei Stäben und Bemessungsobjekten werden Spanngliedlagen im Verbund, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind, mit dem im Querschnittsdialog eingegebenen Wert für ξ1 angerechnet. Bei Flächenelementen kann Spannstahl generell nicht berücksichtigt werden.
Nach Absatz (3)* des Abschnitts II‑4.4.2.2 ist bei Bauteilen mit Vorspannung mit Verbund die Mindestbewehrung nicht in Bereichen erforderlich, in denen unter der seltenen (charakteristischen) Einwirkungskombination und den charakteristischen Werten der Vorspannung Betondruckspannungen am Querschnittsrand auftreten, die dem Betrag nach größer als 1 MN/m² sind. Diese Bedingung wird im Programm automatisch berücksichtigt.
Zur Abgrenzung der Bereiche, in denen keine Mindestbewehrung erforderlich ist, werden die Betondruckspannungen im Zustand I am Bruttoquerschnitt mit der mittleren charakteristischen Vorspannung berechnet. Die betroffenen Tragwerksbereiche lassen sich in der graphischen Spannungsdarstellung für die charakteristische Kombination beurteilen.