Spannungsberechnung

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DIN Fachbericht Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Spannungsberechnung

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Am ungerissenen Betonquerschnitt wird gemäß FB 102, Abschnitt 4.4.1.1 (6), angenommen, dass sich Beton und Stahl unter Zug- und Druck­bean­spruch­ung elastisch verhalten. Bei Annahme eines ge­ris­se­nen Beton­quer­schnitts werden die Beton­druck­spannun­gen gemäß Reg.‑Nr. 098 der Er­fah­rungs­samm­lung des NABau nach Abbildung 4.1 mit fc = fcm bestimmt, wobei für Deh­nun­gen ab εc1 ein ho­ri­zon­ta­ler Ver­lauf an­ge­nom­men wird.

 

Flächenelemente

Bei Flächenelementen werden die Beton­spannungen am Brutto­quer­schnitt berechnet. Der Nach­weis der Stahl­spannungen erfolgt für Beton­stahl durch Ermittlung des Deh­nungs­zu­stands am ge­ris­senen Beton­quer­schnitt und für Spann­stahl am ungerissenen Beton­quer­schnitt.

 

Stäbe und Bemessungsobjekte

Die ohne Nachweis darstellbaren Spannungen der Einwirkungskombinationen werden immer am Bruttoquerschnitt und ohne Berücksichtigung des eingegebenen Voll­quer­schnitts berechnet.

 

In den Nachweisen werden dagegen die Spannungen wie folgt ermittelt und graphisch dar­ge­stellt bzw. protokolliert:

•Beim Nachweis der Rissbewehrung und der Rissbreite erfolgt die Ermittlung der Biege­span­nung am Brutto­quer­schnitt. Die Längs­kraft wird gemäß II‑4.4.1.1 (109) auf die Fläche des Voll­quer­schnitts bezogen.
•Beim Nachweis der Dekompression, der Betondruckspannungen und der schiefen Haupt­zug­span­nungen erfolgt die Berechnung der Biegespannung
-ohne interne Spannglieder am Bruttoquerschnitt,
-mit internen Spanngliedern ohne Verbund am Nettoquerschnitt,
-mit internen Spanngliedern im Verbund für die Situationen vor dem Verpressen am Nettoquerschnitt, ansonsten am ideellen Querschnitt.
•Die Längskraft wird gemäß II‑4.4.1.1 (109) auf die Fläche des Voll­quer­schnitts bezogen.
•Der Nachweis der Betonstahl- und Spann­stahl­spannungen erfolgt durch Ermittlung des Dehnungs­zustands am gerissenen Beton­quer­schnitt.