Nachweis der Dekompression

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DIN Fachbericht Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Nachweis der Dekompression

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Der Nachweis ist für vorgespannte Bauteile der Anforderungsklassen A‑C mit den Kom­bi­na­ti­onen nach FB 102, Tabelle 4.118, am ungerissenen Querschnitt zu führen.

Für Spannbetonbrücken mit Kastenquerschnitt der Anforderungsklasse D ist nach ARS 11/2003 (4) bzw. 6/2009 (4) der Nachweis der Dekompression für eine spezielle quasi-ständige Ein­wirkungs­kombination zu führen, die sich programmseitig durch Definition einer ent­spre­chen­den Situation be­rück­sich­ti­gen lässt.

Bei Stäben und Bemes­sungs­objekten werden die Spannungen aus Längs­kraft ent­sprech­end II‑4.4.1.1 (109) mit dem Voll­quer­schnitt berechnet. Bei Flä­chen­elementen wird je nach Benutzer­aus­wahl die Haupt­zug­spannung σ1 oder eine der Längs­zug­spannungen σx bzw. σy überprüft. Mit letzterer kann der Nachweis auf die Richtung der Vorspannung beschränkt werden, wenn die Schnitt­kraft­systeme entsprechend aus­ge­richtet sind (vgl. Reg.‑Nr. 069 der Erfahrungs­sammlung des NABau). Im übrigen gelten die oben an­ge­ge­benen Regeln zur Spannungs­berechnung.

Bei der Festlegung der Spannungs­grenzen ist nach Bau­zu­stand und Trag­werks­typ zu unter­scheiden.

 

Bauzustand nach II‑4.4.0.3 (102)P und II‑4.4.2.1 (107)P

Ausgabe 2003:

•Bauwerke der Klassen A‑C: Am oberen und unteren Querschnittsrand werden Zug­spannungen σc ≤ 0,85 fctk;0,05 zu­ge­las­sen (vgl. Ril 804.4201 (15) und Reg.‑Nr. 006 der Erfahrungssammlung des NABau).
•Kastenbrücken der Klasse D: Am oberen und unteren Querschnittsrand werden Zug­spannungen σc ≤ 0,85 fctk;0,95 zugelassen (vgl. ARS 11/2003 (4)).

 

Ausgabe 2009:

•Bei ausschließlich verbundloser Vorspannung sind die Zug­span­nungen an dem Rand, der dem Spannglied am nächsten liegt, auf die Werte der Tabelle 4.118a, in allen anderen Fällen auf 0,85 fctk;0,05 zu begrenzen.
•Kastenbrücken der Klasse D: Am oberen und unteren Querschnittsrand werden Zugspannungen σc ≤ 0,85 fctk;0,95 zugelassen (vgl. ARS 6/2009 (4)).

 

Endzustand nach II‑4.4.2.1 (106)P

Bei Bauwerken der Klassen A‑C und Kastenbrücken der Klasse D dürfen keine Zug­span­nungen an dem Rand auftreten, der dem Spannglied am nächsten liegt. Der be­tref­fen­de Querschnittsrand wird im Pro­gramm wie folgt ermittelt:

•Stäbe und Bemessungsobjekte: Wenn der dem Spannglied nächstgelegene Rand­punkt oberhalb des Schwer­punkts liegt, wird die Spannung auf der Ober­seite, an­de­ren­falls auf der Unter­seite des Quer­schnitts nachgewiesen.
•Flächenelemente: Der Nachweis wird für den oberen bzw. unteren Quer­schnitts­rand geführt, wenn das dem Nach­weis­punkt nächst­ge­legene Spann­glied ober­halb bzw. unter­halb der Schwere­ebene des betrachteten Elements liegt. Spann­glieder außerhalb des Elements werden dabei in einer Entfernung bis zur fünf­fachen Quer­schnitts­höhe berücksichtigt.

Bei nicht eindeutiger Spann­glied­führung wird der Nach­weis für beide Seiten geführt.