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Wird in Brückenlängsrichtung vorgespannt und die Brückenquerrichtung als nicht vorgespannte Konstruktion ausgeführt, ist nach FB 102, Abschnitt 4.4.0.3 (4)P nachzuweisen, dass unter der seltenen Einwirkungskombination die im Zustand I ermittelten Betonzugspannungen in Brückenquerrichtung die Werte der Tabelle 4.118a nicht überschreiten.
Der Nachweis kann bei Bedarf durch Kontrolle der Randspannungen aus der seltenen Kombination in der graphischen Oberfläche erfolgen.