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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen |
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Betonstahl
Bei Betonstahl wird gemäß II‑4.4.1.3 die Begrenzung der Stahlspannung unter der nicht häufigen Kombination auf 0,80 fyk nachgewiesen. Dabei wird als Bewehrung das Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis angenommen. Die Ermittlung des Dehnungszustands erfolgt am gerissenen Betonquerschnitt. Im Verbund liegende Stabspannglieder werden auf der Widerstandseite berücksichtigt, sofern sie verpresst sind.
Spannstahl
Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahlspannung unter der quasi-ständigen Kombination nachgewiesen, und zwar für Stäbe und Bemessungsobjekte am gerissenen und für Flächenelemente am ungerissenen Betonquerschnitt, wobei folgende Grenzen gelten:
| • | 0,65 fpk gemäß II‑4.4.1.4 für Spannglieder mit Zulassung nach DIN 1045‑1 und EC2 |
| • | 0,75 ßs bzw. 0,55 ßz gemäß DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, für Spannglieder mit Zulassung nach DIN 4227 |
Für Situationen vor dem Verpressen und für Spannglieder ohne Verbund wird die Spannung σpm0 gemäß FB 102, Gl. (4.6) bzw. DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, nachgewiesen. Für externe Spannglieder wird kein Nachweis geführt.