Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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DIN Fachbericht Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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Betonstahl

Bei Betonstahl wird gemäß II‑4.4.1.3 die Begrenzung der Stahl­spannung unter der nicht häufi­gen Kombination auf 0,80 fyk nach­ge­wiesen. Dabei wird als Bewehrung das Maxi­mum aus Ro­bustheits‑, Riss- und Biege­bewehrung einschließlich einer evtl. Erhö­hung aus dem Ermüdungs­nachweis angenommen. Die Ermittlung des Dehnungs­zu­stands erfolgt am gerissenen Beton­quer­schnitt. Im Verbund liegende Stab­spann­glieder werden auf der Wider­stand­seite berück­sichtigt, sofern sie verpresst sind.

 

Spannstahl

Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahl­spannung unter der quasi-ständigen Kombination nach­ge­wiesen, und zwar für Stäbe und Bemes­sungs­objekte am ge­ris­senen und für Flächen­elemente am unge­rissenen Beton­quer­schnitt, wobei folgende Grenzen gelten:

•0,65 fpk gemäß II‑4.4.1.4 für Spannglieder mit Zulassung nach DIN 1045‑1 und EC2
•0,75 ßs bzw. 0,55 ßz gemäß DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, für Spannglieder mit Zulassung nach DIN 4227

 

Für Situationen vor dem Verpressen und für Spann­glieder ohne Verbund wird die Spannung σpm0 gemäß FB 102, Gl. (4.6) bzw. DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, nach­ge­wie­sen. Für externe Spann­glieder wird kein Nach­weis geführt.