Streuung der Wirkungen aus Vorspannung

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DIN Fachbericht Brückennachweise > Vorgespannte Tragwerke

Streuung der Wirkungen aus Vorspannung

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Die Berücksichtigung eventueller Streuungen der Vorspannkraft ist in II‑2.5.4 geregelt. Für Nach­weise im Grenzzustand der Tragfähigkeit gilt für den Bemessungswert der Vor­spann­kraft nach II‑2.5.4.2 (6) P:

Pd = γP · Pm,t

mit

Pm,t Mittelwert der Vorspannkraft zur Zeit t inkl. Spannkraftverlusten aus Reibung, Ankerschlupf, Kriechen und Schwinden sowie Relaxation.
γP Teilsicherheitsbeiwert der Vorspannkraft, γP = 1 nach II‑2.3.3.1 (101)P.

 

Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit werden in II‑2.5.4.2 (3)P zwei cha­rak­te­ris­ti­sche Werte der Vorspannkraft festgelegt:

Pk,sup 

= rsup · Pm,t 

Oberer charakteristischer Wert.

Pk,inf 

= rinf · Pm,t 

Unterer charakteristischer Wert.

Die Streufaktoren der internen Vorspannung werden im Quer­schnitts­dialog getrennt für Bau- und Endzustände definiert. Sie kommen bei folgenden Nachweisen zur An­wen­dung:

•Mindestbewehrung zu Begrenzung der Rissbreite.
•Nachweis der Rissbreite.
•Nachweis der Dekompression.
•Nachweis der schiefen Hauptzugspannungen.

Für die Wirkungen aus externer Vorspannung werden die Streufaktoren gemäß II‑2.5.4.2 (4) mit rsup = rinf = 1 angenommen.