Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit

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DIN Fachbericht Brückennachweise

Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit

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Es stehen folgende Nachweise zur Verfügung:

•Biegung mit oder ohne Längskraft und Längskraft allein (FB 102, Abschnitt 4.3.1).
•Versagen ohne Vorankündigung (Abschnitt 4.3.1.3).
•Querkraft (Abschnitt 4.3.2).
•Torsion und kombinierte Beanspruchung (Abschnitt 4.3.3).
•Durchstanzen (Abschnitt 4.3.4).
•Nachweis gegen Ermüdung (Abschnitt 4.3.7).

 

Siehe auch Nachweiskombinationen