Nachweise gegen Ermüdung

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DIN Fachbericht Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit

Nachweise gegen Ermüdung

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Für die Nachweise können vom Benutzer alternativ zwei Verfahren gewählt werden:

•Vereinfachter Nachweis gemäß DIN FB 102, Abschnitte 4.3.7.4 und 4.3.7.5 (101), für die häufige Einwirkungskombination mit den im Gebrauchszustand relevanten Verkehrslasten.
•Nachweis über schadensäquivalente Schwingbreiten gemäß FB 102, Abschnitt 4.3.7.5 (102) und Anhang 106, mit der speziell definierten zyklischen Einwirkung Qfat entsprechend DIN EN 1992‑1‑1:2005, Kapitel 6.8.3.

Bei Straßenbrücken entspricht Qfat dem Ermüdungs­last­modell 3 gemäß DIN FB 101, Ab­schnitt 4.6. Die Erhöhungs­faktoren nach I‑4.6.1 (7) sind bei der Eingabe der Lastordinaten zu berücksichtigen während die Faktoren nach II‑A.106.2 (101)P im Querschnitts­dialog definiert werden.

Bei Eisenbahnbrücken ist gemäß FB 101, Abschnitt 6.9 in Verbindung mit FB 102, An­hang A.106.3 für die Ermittlung der Schwing­breite das Verkehrs­last­modell 71 in der nichthäufigen Ein­wirkungs­kombination einschließlich des dynamischen Faktors nach FB 101 maßgebend.

Nach Abschnitt II‑4.3.7.2 (103)P ist für den Nachweis der 0,9‑fache statisch bestimmte Anteil der Vorspannkraft anzusetzen. An Arbeitsfugen mit Spann­glied­kopplung ist der statisch bestimmte Anteil weiter ab­zu­mindern. Die Fest­legung des maßgeblichen Abminderungs­faktors erfolgt im Quer­schnitts­dialog.

Die Kennlinie zur Berechnung der Betondruckspannungen im Zustand II wird in den Berechnungs­ein­stellungen ausgewählt.