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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Mindestoberflächenbewehrung für vorgespannte Bauteile |
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Bei vorgespannten Bauteilen ist nach FB 102, Abschnitt 5.4.0 (Ausgabe 2009), sowie nach Reg.‑Nr. 002 der Erfahrungssammlung des NABau unabhängig von den Vorschriften für die Robustheits- oder Rissbewehrung stets eine Mindestoberflächenbewehrung anzuordnen. Die nach den Tabellen 5.7 und 5.7.a ermittelte Bewehrung kann im Programm durch Vorgabe einer Grundbewehrung in der Betonstahlbeschreibung berücksichtigt werden.