Mindestbewehrung gegen Versagen ohne Vorankündigung

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Mindestbewehrung gegen Versagen ohne Vorankündigung

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Nach FB 102, Abschnitt 4.3.1.3, muss ein sprödes Versagen des Querschnitts ohne Voran­kün­digung vermieden werden. Die Mindest­bewehrung zu Beschränkung der Riss­breite nach Ab­schnitt II‑4.4.2 reicht dazu gemäß II‑4.3.1.3 (3) in den meisten Fällen aus. Falls erforderlich, kann das Versagen durch Anordnung einer Robust­heits­bewehrung gemäß II‑4.3.1.3 (105)P, Buch­stabe (b), vermieden werden:

As =        Mr,ep / ( fyk · zs )

mit

Mr,ep Rissmoment, bei dem ohne Wirkung der Vorspannung am Querschnittsrand eine Zugspannung von fctk;0,05 = 0,7 · fctm auftritt.
zs Hebelarm der inneren Kräfte.

 

Die Robustheitsbewehrung As sollte in den Bereichen angeordnet werden, in denen unter der nichthäufigen Einwirkungs­kombination Zug­spannungen im Beton auftreten. In dieser Kom­bi­na­ti­on sollte gemäß II‑4.3.1.3 (108) die statisch bestimmte Wirkung der Vor­spannung nicht, die sta­tisch un­be­stimmte jedoch berück­sichtigt werden.

 

Im Programm werden alle Spannungen am Brutto­quer­schnitt ermittelt. Die statisch bestimmte Wirkung der Vorspannung kann nur bei Stäben und Bemes­sungs­objekten in Abzug gebracht werden. Bei Flächenelementen wird die Vorspannung ersatzweise mit dem Reduktionsfaktor gemäß Benutzervorgabe abgemindert. Das Riss­moment ergibt sich zu Mr,ep = Wy · fctk;0,05, der Hebel­arm zs der inneren Kräfte wird vereinfachend zu 0,9 · d angenommen. Die er­mit­telte Bewehrung wird gleichmäßig auf die in der Zug­zone liegenden Bewehrungs­lagen verteilt. Im Bemes­sungs­modus Symmetrisch erhalten die übrigen Lagen ebenfalls Bewehrung. Vorge­gebene Verhältnisse zwischen einzelnen Bewehrungs­lagen bleiben er­hal­ten. Für Querschnitte mit Bemes­sungs­modus Druckglied wird keine Robust­heits­bewehrung nach­ge­wiesen, da bei der Bemessung für Biegung und Längskraft bereits Mindest­druck­bewehrung ermittelt wird.