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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Mindestbewehrung gegen Versagen ohne Vorankündigung |
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Nach FB 102, Abschnitt 4.3.1.3, muss ein sprödes Versagen des Querschnitts ohne Vorankündigung vermieden werden. Die Mindestbewehrung zu Beschränkung der Rissbreite nach Abschnitt II‑4.4.2 reicht dazu gemäß II‑4.3.1.3 (3) in den meisten Fällen aus. Falls erforderlich, kann das Versagen durch Anordnung einer Robustheitsbewehrung gemäß II‑4.3.1.3 (105)P, Buchstabe (b), vermieden werden:
As = Mr,ep / ( fyk · zs )
mit
| Mr,ep | Rissmoment, bei dem ohne Wirkung der Vorspannung am Querschnittsrand eine Zugspannung von fctk;0,05 = 0,7 · fctm auftritt. |
| zs | Hebelarm der inneren Kräfte. |
Die Robustheitsbewehrung As sollte in den Bereichen angeordnet werden, in denen unter der nichthäufigen Einwirkungskombination Zugspannungen im Beton auftreten. In dieser Kombination sollte gemäß II‑4.3.1.3 (108) die statisch bestimmte Wirkung der Vorspannung nicht, die statisch unbestimmte jedoch berücksichtigt werden.
Im Programm werden alle Spannungen am Bruttoquerschnitt ermittelt. Die statisch bestimmte Wirkung der Vorspannung kann nur bei Stäben und Bemessungsobjekten in Abzug gebracht werden. Bei Flächenelementen wird die Vorspannung ersatzweise mit dem Reduktionsfaktor gemäß Benutzervorgabe abgemindert. Das Rissmoment ergibt sich zu Mr,ep = Wy · fctk;0,05, der Hebelarm zs der inneren Kräfte wird vereinfachend zu 0,9 · d angenommen. Die ermittelte Bewehrung wird gleichmäßig auf die in der Zugzone liegenden Bewehrungslagen verteilt. Im Bemessungsmodus Symmetrisch erhalten die übrigen Lagen ebenfalls Bewehrung. Vorgegebene Verhältnisse zwischen einzelnen Bewehrungslagen bleiben erhalten. Für Querschnitte mit Bemessungsmodus Druckglied wird keine Robustheitsbewehrung nachgewiesen, da bei der Bemessung für Biegung und Längskraft bereits Mindestdruckbewehrung ermittelt wird.