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Die Teilsicherheitsbeiwerte der Baustoffe sind nach DIN 1052, Tabelle 1, vorbelegt. In den Bemessungssituationen infolge Erdbeben gelten gemäß DIN 4149:2005, Kapitel 8.1.3 (3), die Beiwerte der ständigen und vorübergehenden Bemessungssituation. In außergewöhnlichen und besonderen Bemessungssituationen werden die Beiwerte zu 1 angenommen.
Die Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen werden innerhalb der Definition der Einwirkungen entsprechend DIN 1055‑100:2001, Tabelle A.3, festgelegt.