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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Verformungen |
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Gemäß Kapitel 9.1 (1) darf der Nachweis in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit durch eine Begrenzung der Verformungen erbracht werden. Der Nachweis mit der charakteristischen Kombination soll Schäden an Trennwänden und dergleichen vermeiden; mit der quasi-ständigen Kombination sollen die allgemeine Benutzbarkeit und das Erscheinungsbild sichergestellt werden.
Empfohlene Grenzwerte der Verformungen werden in Kapitel 9.2 (4) angegeben, deren Einhaltung in der graphischen oder numerischen Verformungsdarstellung geprüft werden kann. Dazu lassen sich im Abschnitt Knotendeformationen des Ergebnisbaums die Verformungen für alle maßgebenden Nachweissituationen abrufen.