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In den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen werden die Holznachweise je nach Benutzerauswahl mit den Kombinationen der DIN 1055‑100, Kapitel 9.4, oder nach den vereinfachten Regeln der DIN 1052, Kapitel 5.2, geführt. Für alle anderen Situationen sind allein die Vorschriften der DIN 1055‑100 maßgebend.