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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweiskombinationen nach DIN 1055‑100 |
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In den Grenzzuständen der Tragfähigkeit werden die folgenden Kombinationen nach DIN 1055‑100, Kapitel 9.4, berücksichtigt:
| • | Kombination für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen |
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(14) |
| • | Kombination für außergewöhnliche Bemessungssituationen |
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(15) |
| • | Kombination für Bemessungssituationen infolge Erdbeben |
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(16) |
Zusätzlich steht für die Ergebnisse eines Stabilitätsnachweises nach Theorie 2. Ordnung eine
| • | Besondere Kombination |
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zur Verfügung, in der die Bemessungswerte der Einwirkungen (Fd) exklusiv überlagert werden.
Für jede Kombination können verschiedene Bemessungssituationen in den Bau- und Endzuständen definiert werden. Im Nachweis ist das Extremum aus allen Kombinationen und Situationen maßgebend. Die Teilsicherheits- und Kombinationsbeiwerte sind in den Tabellen A.2 und A.3 der Norm definiert.