Nachweis "Elastisch-Plastisch"

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DIN 18800 Stahlnachweise > Grenzzustände der Tragfähigkeit

Nachweis "Elastisch-Plastisch"

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Ermittlung der plastischen Grenzschnittgrößen

Der Nachweis Elastisch-Plastisch wird durch Vergleich der aufnehmbaren Schnittgrößen mit den Beanspruchungs­schnittgrößen eines Querschnitts geführt. Hierbei ist nach­zu­weisen, dass es zu keiner Überschreitung der Grenzschnittgrößen im plastischen Zustand kommt (DIN 18800, Abschn. 7.5.3). Die Ermittlung der aufnehmbaren Schnitt­größen erfolgt durch Integration der Spannungen am Querschnittspolygon und Gleich­ge­wichts­iteration unter Beachtung der Bedingungen nach Element 755.

•Linearelastische-idealplastische Spannungs-Dehnungsbeziehung.
•Ebenbleiben des Querschnitts.
•Huber‑v.Mises‑Fließbedingung.
•Die vollplastischen Grenzmomente werden auf den 1,25‑fachen Wert des elastischen Grenzmomentes begrenzt.

Die Interaktion aller 6 Schnittgrößen Nx, Qy, Qz, Mx, My, Mz ist dabei zu berücksichtigen. Um dies zu gewährleisten, sind vereinfachende Annahmen bezüglich der Schub­span­nungs­ver­tei­lung aus Querkraft und Torsion zu treffen, da eine geschlossene Lösung des Interaktionsproblems nicht zur Verfügung steht. Da im Stahlbau i.d.R. dünn­wandige Profile vorliegen, können in guter Näherung Teilflächen definiert werden, die für die Abtragung der Schubspannungen herangezogen werden:

Schubflächen eines I-Querschnittes für Nachweise nach DIN 18800

Für die Stahlbauprofile der Querschnittsbibliothek sind die Teilflächen vordefiniert und werden in der Querschnittstabelle des Protokolls ausgegeben. Dabei gelten im einzelnen folgende An­nahmen:

•Die Querkräfte erzeugen in ihrer zugehörigen Teilfläche konstante Schub­span­nun­gen τxy = Qy/Aqy bzw. τxz = Qz/Aqz.
•In den Teilflächen und der Restfläche ergeben sich aus dem Torsions­moment Mx gebiets­weise konstante Schub­span­nungs­zu­stände mit der maximalen Rand­schub­span­nung τt des Gebiets.

Bei Polygonquerschnitten und Profilen aus der Anwenderdatenbank können Teilflächen nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall gelten für den gesamten Querschnitt folgende Annahmen:

•Die Querkräfte erzeugen konstante Schub­span­nun­gen τxy = Qy /Wqy bzw. τxz = Qz /Wqz .
•Das Torsionsmoment Mx erzeugt einen konstanten Schub­spannungs­zustand τt = Mx /Wt .

Die Bemessungswerte der Festigkeiten werden jeweils gebiets­weise um die oben be­schriebene Schub­spannung abgemindert. Für die Ermittlung der aufnehmbaren Schnitt­größen wird dann die im jeweiligen Gebiet noch verfügbare Festig­keit angesetzt. Die Berechnung der Schub­kenn­größen erfolgt bei der Ermittlung der Quer­schnitts­werte wie oben beschrieben.

Der dargestellte Berechnungs­ansatz liefert stets auf der sicheren Seite liegende Grenz­schnitt­größen, wobei im Einzel­fall unter Umständen nicht alle Reserven genutzt werden.

Damit der Anwender den Grad der plastischen Aus­nutzung eines Quer­schnittes ab­schätzen kann, wird der Bean­spruchungs­vektor mit der Grenz­fläche des 6‑di­men­si­o­na­len Schnitt­größen­raums zum Schnitt gebracht. Hieraus kann ein Faktor für die plastische Ausnutzung berechnet werden, der bei Unter­schreiten der Grenzfläche ≤ 1 und bei Über­schreitung > 1 ist.

Die folgende Abbildung zeigt die Iteration auf die Grenz­fläche am Beispiel einer N‑M‑Interaktion.

Beispiel einer Grenzflächen der plastischen Ausnutzung für Nachweise nach DIN 18800

 

Nachweis

Im Nachweis wird gemäß Element 753 geprüft, ob die Bean­spruchungs­schnitt­größen unter Beachtung der Inter­aktion aller Schnitt­größen die Grenz­schnitt­größen im voll­plastischen Zustand überschreiten.

Die plastischen Grenz­schnitt­größen werden nach Element 755 mit dem Be­mes­sungs­wert der Streck­grenze fy,d berechnet. In der Besonderen Kombination tritt fy,k an die Stelle von fy,d. Die Grenz­biege­momente im plastischen Zustand werden auf den 1,25‑fachen Wert des elastischen Grenz­biege­momentes begrenzt.