|
<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweiskombinationen nach DIN 1055‑100 |
|
In DIN 1055‑100, Kapitel 9.4, werden folgende Kombinationsvorschriften definiert:
| • | Kombination für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen (Grundkombination) |
|
(14) |
| • | Kombination für Außergewöhnliche Bemessungssituationen (außergewöhnliche Kombination) |
|
(15) |
Zusätzlich steht für die Ergebnisse eines Stabilitätsnachweises nach Theorie 2. Ordnung eine
| • | Besondere Kombination |
|
|
zur Verfügung, in der die Bemessungswerte der Einwirkungen (Fd) exklusiv überlagert werden.
Für jede Kombination können verschiedene Bemessungssituationen in den Bau- und Endzuständen definiert werden. Im Nachweis ist das Extremum aus allen Kombinationen und Situationen maßgebend. Die Teilsicherheits- und Kombinationsbeiwerte sind in den Tabellen A.2 und A.3 der Norm definiert.