Die Bemessung für Querkraft und Torsion umfasst die Ermittlung der Querkraftbewehrung und den Nachweis der Betondruckstreben nach ENV 1992‑1‑1, Kapitel 4.3.2 und 4.3.3.
Es gelten folgende Besonderheiten:
| • | Die Neigung der Querkraftbewehrung wird mit 90° angenommen. |
| • | In der berechneten Bügelbewehrung von Stäben ist die Mindestbewehrung nach Kapitel 5.4.2.2 der Norm enthalten. Bei Flächen wird keine Mindestbewehrung ermittelt. |
| • | Bei Stäben und Bemessungsobjekten wird die Schubbemessung getrennt für die Querkräfte Qy und Qz durchgeführt. |
| • | Platten- und Schalenelemente werden für die Querkraft qr = √(qx² + qy²) bemessen. Für die zugehörige Längskraft wird, je nachdem was ungünstig wirkt, die Hauptdruck- oder die Hauptzugkraft eingesetzt. |
| • | Es erfolgt keine Verminderung der Einwirkung auflagernaher Lasten nach Kapitel 4.3.2.2, Absatz (9) bis (11). |
| • | Bei Stabelementen werden die maßgebenden Werte des Ersatzrechtecks unabhängig von der normalen Querschnittsgeometrie vom Anwender definiert. |
| • | Gemäß Kapitel 4.3.2.4.4 (2) wird der Wert z (innerer Hebelarm) mit z = 0,9 d angenommen. |
| • | Eine Reduzierung von Vrd2 nach Gleichung (4.15) wird nicht vorgenommen. |
| • | Für Torsion mit Biegung und / oder Längskraft werden die Hauptdruckspannungen nach Kapitel 4.3.3.2.2 (2) nicht nachgewiesen. |