Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit

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Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit

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Die Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit werden nach ENV 1992‑1‑1, Abschnitt 2.3.2.1, durch Vergleich des Bemessungswertes der Beanspruchung Sd mit dem ent­sprech­enden Wert der Be­an­spruch­bar­keit Rd geführt. Die Anforderungen nach dem Si­cher­heits­kon­zept der ENV 1991 gelten als erfüllt, wenn gilt

Sd ≤ Rd

(1)

Die Bemessungswerte werden folgendermaßen kombiniert:

- ständige und vorübergehende Bemessungssituationen (Grundkombination)

Gleichung 6.10 nach EN 1990

(2)

- außergewöhnliche Bemessungssituationen

Gleichung 6.11b nach EN 1990

(3)

 

mit

Gk,j Charakteristische Werte der ständigen Einwirkungen.
Pk Charakteristische Werte der Vorspannung.
Qk,1 Charakteristischer Wert der veränderlichen Leiteinwirkung (z.B. Wind, Schnee, Verkehrslast).
Qk,i Charakteristischer Wert weiterer veränderlicher Einwirkungen (Begleiteinwirkungen).
Ad Bemessungswert der außergewöhnlichen Einwir­kung.
γG,j Teilsicherheitsbeiwerte für ständige Einwirkungen j.
γP Teilsicherheitsbeiwert für Einwirkung infolge Vorspannung.
γQ,i Teilsicherheitsbeiwerte für veränderliche Einwirkungen i.
ψ0, ψ1, ψ2 Kombinationsbeiwerte.

 

Angaben über die Größe der Teil­sicher­heits­bei­werte finden sich in ENV 1992‑1‑1, Abschnitte 2.3.3.1 und 2.3.3.2. Die Kombinations­beiwerte sind in der Richt­linie zur Anwendung von Eurocode 2, Deutscher Ausschuss für Stahl­beton, angegeben.

Die Bean­spruch­barkeit Rd ist neben der Quer­schnitts­geometrie abhängig von den Bau­stoff­festig­keiten und den zuge­hörigen Sicher­heits­bei­werten:

Rd = f (Querschnitt;  fck / γc;   fyk / γs)

mit

fck, fyk Charakteristische Festigkeiten von Beton und Betonstahl.
γc, γs Teilsicherheitsbeiwerte für Beton und Betonstahl.

Die Kombination der Einwirkungen nach den Gleichungen (2) und (3) wird jeweils für den gesamten Schnitt­kraft­raum durchgeführt. Als Ergebnis stehen somit die mini­malen und maximalen Werte aller Schnitt­größen­komponenten mit ihren zuge­hörigen Kom­po­nen­ten zur Verfügung. Die Berechnung der Bemes­sungs­schnitt­größen erfolgt analog der Behandlung bei der EN 1992‑1‑1. Die Bemes­sungs­schnitt­größen werden getrennt für die Grund- und die außer­ge­wöhn­liche Kombination ermittelt. Die Bewehrung wird als Extrem­wert beider Kom­bi­na­ti­on­en be­rechnet.

 

Es stehen folgende Nachweise zur Verfügung:

•Biegung mit Längskraft (Kapitel 4.3.1).
•Querkraft (Kapitel 4.3.2).
•Torsion und kombinierte Beanspruchung (Kapitel 4.3.3).