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Die Teilsicherheitsbeiwerte sind mit den Standardgrößen der ENV 1992‑1‑1 vorbelegt. Für die Teilsicherheitsbeiwerte der Baustoffe können im Bedarfsfall abweichende Werte gespeichert werden. Die Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen werden ab der Version 6.12 innerhalb der Definition der Einwirkungen festgelegt. Sie sind daher in dieser Tabelle nur noch aus Gründen der Kompatibilität vorhanden und deshalb nicht veränderbar.