Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

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EN 1992-1-1 Bemessung

Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

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Im einzelnen werden folgende Nachweise geführt:

•Begrenzung der Betondruckspannungen (EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.2).
•Begrenzung der Betonstahlspannungen (Kapitel 7.2).
•Begrenzung der Spannstahlspannungen (Kapitel 7.2).
•Nachweis der Dekompression (Kapitel 7.3.1).
•Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite (Kapitel 7.3.2).
•Berechnung der Rissbreite (Kapitel 7.3.4).
•Rissbreite durch Begrenzung der Stababstände (Kapitel 7.3.3 (2)).
•Begrenzung der Verformungen (Kapitel 7.4).

 

 

Siehe auch Nachweiskombinationen