Nachweis der Rissbreite durch Begrenzung der Stababstände

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EN 1992-1-1 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Nachweis der Rissbreite durch Begrenzung der Stababstände

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Als Alternative zur direkten Berechnung der Rissbreite nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.3.4, kann im Querschnittsdialog der vereinfachte Nachweis gemäß Kapitel 7.3.3 (2) durch Begrenzung der Stababstände nach Tabelle 7.3N gewählt werden.

 

Die Durchführung des Nachweises gliedert sich programmseitig in folgende Schritte:

•Dehnungszustand II unter der Nachweis­kombination gemäß Expositionsklasse mit der Span­nungs-Dehnungs-Linie nach Bild 3.2 ermitteln. Bei Stäben und Bemes­sungs­objekten werden dabei alle im Verbund liegenden Spann­glieder auf der Wider­stands­seite berücksichtigt.
•Betonstahlspannung σs für jede Bewehrungslage bestimmen. Sofern im Querschnittsdialog gewählt, wird dabei von einer innerhalb Ac,eff konstanten, mittleren Stahldehnung ausgegangen.

DIN EN 1992‑1‑1:
σs = σs2 + 0,4 fct,eff ( 1/ρp,eff – 1/ρtot )
σs2 = Betonstahlspannung aus Dehungszustand II

 
(NA. 7.5.3)

•Vergleich des im Dialog eingegebenen Wertes (max. s) mit dem Tabellenwert (zul. s), der sich aus der berechneten Stahlspannung σs und der zulässigen Rissbreite wk ergibt. Im Protokoll wird die Lage mit dem größten Quotienten (max. s / zul. s) nachgewiesen.

 

Falls der Nachweis der Mindestbewehrung zu Begrenzung der Riss­breite nicht gewählt ist, ermittelt das Programm automatisch eine Riss­be­wehrung, für die die zulässigen Stababstände eingehalten werden. Dazu erfolgt eine Bemes­sung mit der für den Nachweis maß­geben­den Einwirkungs­kombination. Die so ermittelte Bewehrung wird im Nach­weis­protokoll durch Aus­rufungs­zeichen „!“ gekenn­zeichnet.

 

Der Nachweis der Stababstände erfolgt dann für die end­gültige Längs­bewehrung (Maximum aus Robust­heits-, Riss- und Biege­bewehrung ein­schließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermü­dungs­nach­weis).

 

Hinweis

Der vereinfachte Nachweis ist nach Kapitel 7.3.3 (2) nur bei Rissbildung infolge überwiegend direkter Einwirkungen (Lastbeanspruchung) anwendbar. Ferner sollte Tabelle 7.3N nur bei einlagiger Zugbewehrung mit d1 = 4 cm angewandt werden (vgl. Zilch, Rogge (2002), S. 277; Fingerloos et al. (2012), S. 109; Heft 600 des DAfStb (2012), S. 127).

 

ÖNORM B 1992‑1‑1:

Die Methode ist bei einlagiger Bewehrung mit den Stababständen gemäß Tabelle 10AT bzw. 11AT anwendbar. Diese gelten für Betondeckungen 25 mm ≤ cnom ≤ 40 mm mit Stabdurchmessern 8 mm ≤ ds ≤ 20 mm.

 

Die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen obliegt dem Anwender.