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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite |
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Die Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite wird in EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.3.2 geregelt. Sie ist nach 7.3.2 (1) in den Bereichen einzulegen, wo Zug zu erwarten ist. Die Festlegung der Zugbereiche kann im Querschnittsdialog entweder durch Wahl einer Einwirkungskombination oder einer Zwangseinwirkung (Biegung, zentrischer Zug) erfolgen. In den Bemessungsmodi Symmetrisch und Druckglied erhalten die nicht gezogenen Betonstahllagen ebenfalls Bewehrung. Vorgegebene Verhältnisse zwischen einzelnen Bewehrungslagen bleiben erhalten.
Nach Absatz (2) soll bei profilierten Querschnitten jeder Teilquerschnitt (Gurte und Stege) einzeln nachgewiesen werden. Dies ist unter Berücksichtigung beliebiger polygonaler Querschnittsgeometrien nicht möglich. Das Programm ermittelt deshalb die Mindestbewehrung immer am Gesamtquerschnitt. Der Beiwert kc wird gemäß Benutzervorgabe entweder nach Gl. (7.2) oder nach Gl. (7.3) berechnet, und zwar optional getrennt für die Ober- und Unterseite des Querschnitts.
SS EN 1992‑1‑1:
Die zulässigen Rissbreiten sind nach Artikel 20 in Tabelle D‑2 für die quasiständige Kombination in Abhängigkeit von der Expositionsklasse, der Lebensdauerklasse und der Korrosionsanfälligkeit festgelegt. Wenn die Zugspannung fctk / ζ mit ζ nach Tabelle D-3 nicht überschritten wird, kann der Beton als ungerissen betrachtet werden. In diesem Fall wird keine Mindestbewehrung nachgewiesen. Im Programm wird fctk = fctk;0,05(t) = 0,7·fctm(t) = 0,7·fct,eff mit fct,eff nach Gl. (7.1) angenommen.
Ermittlung der Mindestbewehrung
Die Ermittlung der Mindestbewehrung As,min erfolgt nach Gleichung (7.1) der Norm:
Dabei ist
| Act | die Fläche der Betonzugzone bei Erstrissbildung im Zustand I. Das Programm skaliert hierzu die Biegemomente der Einwirkungskombination soweit, dass die maximale Randspannung im Zustand I den Wert fct,eff annimmt. |
| σs | die maximal zulässige Spannung in der Betonstahlbewehrung in Abhängigkeit vom Grenzdurchmesser des Betonstahls. |
| k | der Beiwert zur Berücksichtigung nichtlinear verteilter Zugspannungen gemäß Eingabe, der je nach Querschnittshöhe zwischen 0,65 und 1,0 variieren kann. |
DIN EN 1992‑1‑1:
Bei Zwang innerhalb des Bauteils dürfen diese Werte mit 0,8 multipliziert werden, bei Zugspannungen infolge außerhalb des Bauteils hervorgerufenen Zwangs soll k = 1,0 angenommen werden.
SS EN 1992‑1‑1:
Gemäß Artikel 4a darf der Wert zwischen 0,50 und 0,90 angenommen werden.
| fct,eff | die effektive Betonzugfestigkeit zum Zeitpunkt der Rissbildung gemäß Eingabe. Der Wert ist mit fctm oder niedriger anzunehmen, falls die Rissbildung vor Ablauf von 28 Tagen erwartet wird. Die vom Betonalter abhängige Zugfestigkeit ist in Gleichung (3.4) des Kapitels 3.1.2 definiert. |
DIN EN 1992‑1‑1:
Wenn der Zeitpunkt der Rissbildung nicht mit Sicherheit innerhalb der ersten 28 Tage festgelegt werden kann, sollte mindestens eine Zugfestigkeit von 3 MN/m² für Normalbeton und von 2,5 MN/m² für Leichtbeton angenommen werden.
| kc | der Beiwert zur Berücksichtigung der Spannungsverteilung vor der Erstrissbildung. kc = 1,0 bei reinem Zug Für Rechteckquerschnitte und Stege von Hohlkästen oder T-Querschnitten: |
Für Gurte von Hohlkästen und T-Querschnitten:
| σc | die mittlere Betonspannung im untersuchten Teil des Querschnitts mit |
| NEd | die Normalkraft im untersuchten Querschnittsteil (Druckkraft positiv) unter der maßgebenden Einwirkungskombination. |
| h* | = min( h; 1,0 m). |
| k1 | der Beiwert zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Normalkraft NEd auf die Spannungsverteilung: |
k1 = 1,5 |
für Drucknormalkraft |
k1 = 2·h* / (3·h) |
für Zugnormalkraft |
| Fcr | der Absolutwert der Zugkraft im Gurt unmittelbar vor Rissbildung. Die Zugkraft wird durch Integration der Zugspannungen innerhalb der Fläche Act gewonnen. |
Im Querschnittsdialog wird der größte vorhandene Stabdurchmesser ϕs angegeben (dort mit ds bezeichnet). Daraus ergibt sich mit den folgenden Gleichungen der Grenzdurchmesser ϕs* als Eingangswert für die Tabelle 7.2N:
für Biegung |
(7.6N) |
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für zentrischen Zug |
(7.7N) |
Dabei ist
| h | die Gesamthöhe des Querschnitts. |
| d | die statische Nutzhöhe bis zum Schwerpunkt der äußersten Lage der Bewehrung. |
| hcr | die Höhe der Zugzone unmittelbar vor Rissbildung unter der maßgebenden Einwirkungskombination. |
Mit dem Grenzdurchmesser ϕs* und der zulässigen Rissbreite wmax ergibt sich nach Tabelle 7.2N die zulässige Betonstahlspannung σs für Gleichung (7.1). Dabei wird innerhalb der Tabelle linear interpoliert, außerhalb für wk linear und für σs quadratisch extrapoliert.
Bei Ermittlung der Mindestbewehrung unter zentrischem Zug wird σs mit dem Minimum der zulässigen Rissbreite und dem Maximum der übrigen Größen berechnet, sofern diese für die Querschnittsränder unterschiedlich definiert wurden.
Wenn gleichzeitig der Nachweis der Rissbreite zu führen ist, überprüft das Programm, ob durch Einlegen der ermittelten Mindestbewehrung die vorgegebene Rissbreite nach Kapitel 7.3.4 eingehalten wird. Bei Bedarf wird die Mindestbewehrung bis zum Erreichen der Nachweisgrenze iterativ erhöht. Im Protokoll wird die erhöhte Bewehrung dann durch Ausrufungszeichen „!“ gekennzeichnet.
ÖNORM B 1992‑1‑1: Tabelle 7.2N wird durch Tabelle 8AT ersetzt. Die Stahlspannung σs wird nach Gl. (19AT) bestimmt und auf die mittlere Streckgrenze fyk der Stahllagen in der Betonzugzone begrenzt. Der Grenzdurchmesser ist wie folgt zu modifizieren: Bei zentrischem Zug ist je Bauteilseite hcr / 2 anzusetzen. Bei Bauteilen unter zentrischem Zwang darf die Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite nach Gl. (16AT) ermittelt werden. Die Vorschrift kommt gemäß Benutzerauswahl zur Anwendung, wobei für h-d der kleinste Randabstand der Bewehrung d1 angenommen wird. Die Möglichkeit zur Bewehrungsminderung bei langsam erhärtenden Betonen wird im Programm nicht genutzt. |
Besonderheit bei Spannbetontragwerken
Spannglieder im Verbund, die in der Zugzone liegen, dürfen nach den Vorschriften des Kapitels 7.3.2 (3) auf die Mindestbewehrung angerechnet werden, sofern ihr Achsabstand zu den Betonstahllagen nicht mehr als 150 mm beträgt. Die Anrechnung erfolgt durch Addition des Terms
ξ1 · Ap’ · Δσp
zur linken Seite der Gleichung (7.1). Dabei ist
| Ap’ | die Querschnittsfläche der in Ac,eff liegenden Spannglieder im Verbund. |
| Ac,eff | der Wirkungsbereich der Bewehrung gemäß Bild 7.1. Die Ermittlung von Ac,eff ist im übernächsten Abschnitt beschrieben. |
| ξ1 | das angepasste Verhältnis der Verbundfestigkeiten zwischen Betonstahl und Spannstahl nach Gleichung (7.5). |
| Δσp | die Spannungsänderung in den Spanngliedern. |
Bei Stäben und Bemessungsobjekten werden Spanngliedlagen im Verbund, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind, mit dem im Querschnittsdialog eingegebenen Wert für ξ1 angerechnet. Bei Flächenelementen kann Spannstahl generell nicht berücksichtigt werden.
Nach Absatz (4) des Kapitels 7.3.2 wird bei Bauteilen aus Spannbeton keine Mindestbewehrung in den Querschnitten benötigt, in denen unter der charakteristischen Einwirkungskombination und der charakteristischen Vorspannung der Betrag der Betonzugspannung σct,p kleiner als fct,eff ist. Diese Bedingung wird im Programm automatisch berücksichtigt.
DIN EN 1992‑1‑1:
Nach Absatz (4) ist bei Bauteilen mit nachträglichem Verbund keine Mindestbewehrung erforderlich, wenn die Betondruckspannung unter der charakteristischen Kombination am Querschnittsrand dem Betrag nach größer als 1 N/mm² ist. Diese Bedingung wird im Programm ebenfalls berücksichtigt.
ÖNORM B 1992‑1‑1:
Der Wert wird mit σct,p = 0,0 N/mm² festgelegt.
SS EN 1992‑1‑1:
Der Wert wird zu σct,p = fctk / ζ mit dem Sicherheitsfaktor ζ nach Artikel 21, Tabelle D-3 festgelegt.
Im Programm wird fctk = fctk;0,05(t) = 0,7·fctm(t) = 0,7·fct,eff mit fct,eff nach Gl. (7.1) angenommen.
Zur Abgrenzung der Bereiche, in denen keine Mindestbewehrung erforderlich ist, werden die Betondruckspannungen im Zustand I am Bruttoquerschnitt mit der mittleren charakteristischen Vorspannung berechnet. Die betroffenen Tragwerksbereiche lassen sich in der graphischen Spannungsdarstellung für die charakteristische Kombination beurteilen. In den übrigen Bereichen wird Mindestbewehrung ermittelt, wenn in der gewählten Nachweiskombination Betonzugspannungen auftreten.
DIN EN 1992‑1‑1:
Für Bauteile, die nach der WU-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) zu bemessen sind, gelten die zulässigen Rissbreiten nach Tabelle 2 der Richtlinie. Die Nachweise zur Begrenzung der Rissbreite sind gemäß Kapitel 8.5.1 (1) der Richtlinie für die häufige Einwirkungskombination zu führen.
ÖNORM B 1992‑1‑1:
Für Bauteile, die nach der övb-Richtline für wasserundurchlässige Betonbauwerke zu bemessen sind, gelten in Abhängigkeit von der Konstruktionsklasse nach Tabelle 3‑2 die zulässigen Rissbreiten nach Kapitel 4.5.1 der Richtlinie. Bei Nutzung des Bemessungsmodells “Weiße Wanne optimiert” kann auf eine rissebeschränkende Mindestbewehrung verzichtet werden, wenn die Voraussetzungen nach Kapitel 4.5.2.2 der Richtlinie erfüllt sind und eine konstruktive Mindestbewehrung As,min eingebaut wird, die je Bauteilseite und Richtung wie folgt zu dimensionieren ist:
As,min = 0,07 · Ac · fctm / fyk