Spannungs-Dehnungslinien

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EN 1992-1-1 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Spannungs-Dehnungslinien

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Bei Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit kommen die folgenden Kennlinien zur Anwendung:

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Beton: Spannungs-Dehnungs-Linie nach EN 1992‑1‑1, Bild 3.2, wobei für Dehnungen ab εc1 ein horizontaler Verlauf angenommen wird (vgl. Auslegung Nr. 098 des NABau zum DIN FB 102).

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Betonstahl: Spannungs-Dehnungs-Linie nach EN 1992‑1‑1, Bild 3.8, mit ansteigendem oberen Ast, mit einer Maximal­spannung k · fyk / γs bei Erreichen von εuk nach Tabelle C.1, Klasse A (k = 1,05, εuk = 2,5 %), B (k = 1,08, εuk = 5 %) oder C (k = 1,15, εuk = 7,5 %).

DIN EN 1992‑1‑1:

Die Kennlinien der Klassen A und B nach DIN 488‑1 entsprechen den oben angegebenen Kenn­linien nach EN 1992‑1‑1, Bild 3.8.

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Spannstahl: Spannungs-Dehnungs-Linie nach EN 1992‑1‑1, Bild 3.10, mit horizontalem oberen Ast gemäß Kapitel 3.3.6 (7) der Norm und einer Maximalspannung von fp;0,1k .

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Nichtmetallische Bewehrung: Spannungs-Dehnungs-Linie nach DAfStb-Richtlinie, Betonbauteile mit nicht­metal­li­scher Bewehrung, mit einer maximalen Zugspannung von αnmt · fnm,k. Bei Dehnungen über der Zugfestigkeit wird von einem horizontalen oberen Ast ausgegangen und die Zugdehnung wird auf 7,5 ‰ begrenzt. In der Druckzone wird die nicht­metal­li­sche Bewehrung nicht angesetzt.