Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit

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EN Brückennachweise > Nachweise nach EN 1992-2 (Beton)

Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit

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Im einzelnen werden folgende Nachweise gemäß EN 1992‑2 in Verbindung mit EN 1992‑1‑1 geführt:

•Begrenzung der Betondruckspannungen (Kapitel 7.2).
•Begrenzung der Betonstahlspannungen ( Kapitel 7.2).
•Begrenzung der Spannstahlspannungen (Kapitel 7.2).
•Nachweis der Dekompression (Kapitel 7.3.1).
•Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite (Kapitel 7.3.2).
•Berechnung der Rissbreite (Kapitel 7.3.4).
•Begrenzung der schiefen Hauptzugspannungen (DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.3.1).
•Begrenzung der Verformungen (Kapitel 7.4).

 

Siehe auch Nachweiskombinationen