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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweis der Rissbreite durch Begrenzung der Stababstände |
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Als Alternative zur direkten Berechnung der Rissbreite nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.3.4, kann im Querschnittsdialog der vereinfachte Nachweis gemäß Kapitel 7.3.3 (2) durch Begrenzung der Stababstände nach Tabelle 7.3N gewählt werden.
Die Durchführung des Nachweises gliedert sich programmseitig in folgende Schritte:
| • | Dehnungszustand II unter der Nachweiskombination gemäß Expositionsklasse mit der Spannungs-Dehnungs-Linie nach Bild 3.2 ermitteln. Bei Stäben und Bemessungsobjekten werden dabei alle im Verbund liegenden Spannglieder auf der Widerstandsseite berücksichtigt. |
| • | Betonstahlspannung σs für jede Bewehrungslage bestimmen. Sofern im Querschnittsdialog gewählt, wird dabei von einer innerhalb Ac,eff konstanten, mittleren Stahldehnung ausgegangen. |
DIN EN 1992‑1‑1: |
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| • | Vergleich des im Dialog eingegebenen Wertes (max. s) mit dem Tabellenwert (zul. s), der sich aus der berechneten Stahlspannung σs und der zulässigen Rissbreite wk ergibt. Im Protokoll wird die Lage mit dem größten Quotienten (max. s / zul. s) nachgewiesen. |
Falls der Nachweis der Mindestbewehrung zu Begrenzung der Rissbreite nicht gewählt ist, ermittelt das Programm automatisch eine Rissbewehrung, für die die zulässigen Stababstände eingehalten werden. Dazu erfolgt eine Bemessung mit der für den Nachweis maßgebenden Einwirkungskombination. Die so ermittelte Bewehrung wird im Nachweisprotokoll durch Ausrufungszeichen „!“ gekennzeichnet.
Der Nachweis der Stababstände erfolgt dann für die endgültige Längsbewehrung (Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis).
Hinweis
Der vereinfachte Nachweis ist nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.3.3 (2) nur bei Rissbildung infolge überwiegend direkter Einwirkungen (Lastbeanspruchung) anwendbar. Ferner sollte Tabelle 7.3N nur bei einlagiger Zugbewehrung mit d1 = 4 cm angewandt werden (vgl. Zilch, Rogge (2002), S. 277; Fingerloos et al. (2012), S. 109; Heft 600 des DAfStb (2012), S. 127).
ÖNORM B 1992‑1‑1: Die Methode ist bei einlagiger Bewehrung mit den Stababständen gemäß Tabelle 10AT bzw. 11AT anwendbar. Diese gelten für Betondeckungen 25 mm ≤ cnom ≤ 40 mm mit Stabdurchmessern 8 mm ≤ ds ≤ 20 mm. |
Die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen obliegt dem Anwender.