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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der schiefen Hauptzugspannungen |
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DIN EN 1992‑2: Bei vorgespannten Straßenbrücken mit schlanken Stegen ist nach Kapitel 7.3.1 (NA.111) die Schubrissbildung zu begrenzen. Es ist nachzuweisen, dass die schiefen Hauptzugspannungen unter der Wirkung von Querkraft und Torsion die Werte von fctk;0,05 nicht überschreiten. Der Nachweis ist im Zustand I für die häufige Kombination zu führen. Bei vorgespannten Eisenbahnbrücken sind die Hauptzugspannungen nach Kapitel 7.3.1 (NA.112) ebenso zu begrenzen. Allerdings darf der Nachweis auf den Bereich von Längsdruckspannungen beschränkt werden, sofern keine zugbeanspruchten Gurte anschließen. Diese Option kann im Querschnittsdialog gewählt werden. Die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen obliegt dem Anwender. Stäbe und Bemessungsobjekte Im Programm werden durch Querschnittsanalyse alle Schubkenngrößen aus Querkraft und Torsion für den Querschnittsrand ermittelt. Berechnungsorte sind neben den Punkten des Querschnittspolygons die Seitenmitten sowie eine von der Seitenlänge abhängige Anzahl weiterer Zwischenpunkte. Die Schubspannungen aus Querkraft werden gemäß Auswahl im Querschnittsdialog entweder nach der Theorie dickwandiger Profile oder durch Mittelung über die Querschnittsbreite bestimmt. Die schiefe Hauptzugspannung lässt sich dann für jeden Querschnittspunkt berechnen:
mit
Der Winkel zwischen σ1 und σx ergibt sich zu:
mit
Im Protokoll wird der Maximalwert für σ1 mit dem zugehörigen Querschnittspunkt nachgewiesen. Flächenelemente Bei Flächenelementen wird der Nachweis für die Hauptzugspannungen am Bruttoquerschnitt geführt. Der räumliche Spannungszustand ist durch folgenden Spannungstensor beschrieben:
mit
Durch schichtweise Bestimmung des Spannungstensors und Lösung des Eigenwertproblems für die drei Hauptspannungen wird die maximale Hauptspannung σ1 mit ihrer Höhenlage z bezüglich der Querschnittsoberkante ermittelt. Diese werden zusammen mit den zugehörigen Spannungskomponenten im Ergebnisprotokoll nachgewiesen. |