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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Betondruckspannungen |
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Der Nachweis der Betondruckspannungen erfolgt nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.2. Gemäß Kapitel 7.1 (2) ist von gerissenen Querschnitten auszugehen, wenn die im ungerissenen Zustand berechnete Zugspannung den Wert fctm überschreitet.
Die Berechnung im gerissenen Zustand erfolgt durch Ermittlung des Dehnungszustands mit der endgültigen Längsbewehrung (Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis). Bei Stäben und Bemessungsobjekten werden im Verbund liegende Spannglieder auf der Widerstandsseite berücksichtigt, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind. Bei Flächenelementen wird, da der allgemeine Dehnungszustand nicht eindeutig bestimmbar ist, die Druckspannung für beide Bewehrungsrichtungen getrennt ermittelt und der Extremwert nachgewiesen.
Für die Expositionsklassen XD, XF und XS ist in den Bau- und Endzuständen die Betondruckspannung σc nach EN 1992‑2, Kapitel 7.2 (102) auf 0,60 fck unter der charakteristischen Kombination zu begrenzen. Die Grenze darf um 10% erhöht werden, wenn die Betondruckzone z.B. durch Querbewehrung umschnürt ist. Falls die Spannung im Beton unter quasi-ständiger Kombination die Grenze 0,45 fck nicht übersteigt, darf nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.2 (3), von linearem Kriechen ausgegangen werden, anderenfalls ist nichtlineares Kriechen zu berücksichtigen. Beide Bedingungen werden nach Benutzervorgabe berücksichtigt.
In Spannbetonbauteilen nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 5.10.2.2, ist die maximale Betondruckspannung bei Eintragung des Mittelwerts der Vorspannung auf 0,60 fc(t) zu beschränken. Übersteigt die Betondruckspannung den Wert von 0,45 fc(t), ist die Nichtlinearität des Kriechens zu berücksichtigen. Dabei bezeichnet fc(t) den Mittelwert der Betondruckfestigkeit zum Zeitpunkt t der Eintragung der Vorspannung.
Im Programm wird der Zeitpunkt der Einleitung der Vorspannung bei der Situation G1+P angenommen. Falls in der maßgebenden Kombination eine Situation G1+P definiert ist, wird für diese Situation die Betonspannung je nach Benutzervorgabe gegen den Grenzwert 0,45 fc(t) oder 0,60 fc(t) geprüft. Der Wert für fc(t) wird ebenfalls im Dialog festgelegt.
ÖNORM B 1992‑2: Eine Erhöhung der Spannungsgrenze ist auch bei Umschnürung der Druckzone unzulässig. |