Begrenzung der Betondruckspannungen

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Begrenzung der Betondruckspannungen

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Der Nachweis der Betondruckspannungen erfolgt nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.2. Gemäß Kapitel 7.1 (2) ist von gerissenen Querschnitten auszugehen, wenn die im un­ge­rissenen Zustand berechnete Zug­spannung den Wert fctm überschreitet.

Die Berechnung im gerissenen Zustand erfolgt durch Ermittlung des Dehnungs­zustands mit der endgültigen Längs­bewehrung (Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biege­be­wehrung ein­schließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungs­nach­weis). Bei Stäben und Bemes­sungs­objekten werden im Verbund liegende Spann­glieder auf der Wider­stands­seite berück­sichtigt, sofern sie in der Nach­weis­situation verpresst sind. Bei Flächen­elementen wird, da der all­ge­meine Dehnungs­zustand nicht eindeutig bestimmbar ist, die Druck­spannung für beide Beweh­rungs­richtungen getrennt ermittelt und der Extrem­wert nachgewiesen.

Für die Expositionsklassen XD, XF und XS ist in den Bau- und Endzuständen die Betondruckspannung σc nach EN 1992‑2, Kapitel 7.2 (102) auf 0,60 fck unter der charakteristischen Kombination zu begrenzen. Die Gren­ze darf um 10% erhöht werden, wenn die Betondruckzone z.B. durch Quer­be­weh­rung um­schnürt ist. Falls die Spannung im Beton unter quasi-ständiger Kombination die Grenze 0,45 fck nicht übersteigt, darf nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.2 (3), von linearem Kriechen ausgegangen werden, anderenfalls ist nichtlineares Kriechen zu berücksichtigen. Beide Bedingungen werden nach Benutzer­vor­gabe berücksichtigt.

 

In Spannbetonbauteilen nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 5.10.2.2, ist die maximale Beton­druck­spannung bei Ein­tragung des Mittel­werts der Vorspannung auf 0,60 fc(t) zu beschränken. Übersteigt die Beton­druck­spannung den Wert von 0,45 fc(t), ist die Nicht­linearität des Kriechens zu be­rück­sichtigen. Dabei bezeichnet fc(t) den Mittelwert der Beton­druck­festig­keit zum Zeit­punkt t der Eintragung der Vorspannung.

 

Im Programm wird der Zeitpunkt der Einleitung der Vorspannung bei der Situation G1+P an­ge­nommen. Falls in der maßgebenden Kombination eine Situation G1+P definiert ist, wird für diese Situation die Beton­spannung je nach Benutzer­vorgabe gegen den Grenz­wert 0,45 fc(t) oder 0,60 fc(t) geprüft. Der Wert für fc(t) wird ebenfalls im Dialog festgelegt.

ÖNORM B 1992‑2:

Eine Erhöhung der Spannungsgrenze ist auch bei Umschnürung der Druckzone unzulässig.