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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweis der Dekompression |
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Der Nachweis ist für vorgespannte Bauteile mit Verbund der Expositionsklassen XC2‑XC4, XD1‑XD3 und XS1‑XS3 nach Kapitel 7.3.1, Tabelle 7.1N, der Norm zu führen. Danach wird verlangt, dass der Beton innerhalb einer Distanz von 100 mm vom Rand des Spannglieds oder des Hüllrohrs unter Druck steht. Die maßgebende Einwirkungskombination ergibt sich aus der der gewählten Expositionsklasse oder gemäß Benutzervorgabe.
Bei Stäben und Bemessungsobjekten erfolgt die Untersuchung für die Spannungen aus Biegung und Normalkraft. Dabei wird gemäß Kapitel 7.1 (2) ein gerissener Querschnitt angenommen, falls die Zugspannung unter der maßgebenden Einwirkungskombination den Wert fctm überschreitet. Im übrigen gelten die oben angegebenen Regeln zur Spannungsberechnung.
Bei Flächenquerschnitten wird von einem ungerissenen Querschnitt ausgegangen. Für den Nachweis ist die in Richtung des Spannglieds wirkende ebene Betonspannung maßgebend.
Als Ergebnis wird die „Drucktiefe“, d.h. der geringste Abstand des Spannglieds oder Hüllrohrs von der Zugzone bzw. vom Querschnittsrand ausgegeben. Dieser Wert ist negativ, wenn das Spannglied in der Zugzone liegt.
ÖNORM B 1992‑2: Tabelle 2AT ist maßgebend mit der Einwirkungskombination gemäß Expositionsklasse und den Ergänzungen der Fußnote c. Nach Kap. 9.2.1 ist nachzuweisen, dass der Beton innerhalb einer Distanz von 200 mm vom Rand des Spanngliedes oder des Hüllrohrs unter Druck steht. Für Flächenelemente erfolgt der Nachweis für die Spannung gemäß Benutzerauswahl. Die im nationalen Anhang zugelassene Vereinfachung, alternativ die Spannung der Randfaser in der vorgedrückten Zugzone nachzuweisen, wird programmseitig nicht genutzt. |
DIN EN 1992‑2: Die Nachweisbedingungen ergeben sich je nach gewählter Tragwerksart entweder gemäß Tabelle 7.101DE (Straßenbrücken) oder 7.102DE (Eisenbahnbrücken) und sind unabhängig von der Expositionsklasse. Im Endzustand dürfen nach 7.3.1 (105) keine Zugspannungen an dem Rand auftreten, der dem Spannglied am nächsten liegt. Im Bauzustand sind je nach Ausführung des Bauteils Randspannungen von 0,85 · fctk;0,05 oder die in Tabelle 7.103DE angegebenen Grenzspannungen zugelassen. Der Nachweis erfolgt unter Annahme eines ungerissenen Betonquerschnitts. Der betreffende Rand wird im Programm wie folgt ermittelt:
Bei nicht eindeutiger Spanngliedführung wird der Nachweis für beide Seiten geführt. Für Flächenelemente ist je nach Benutzerauswahl die Hauptzugspannung σ1 oder eine der Längszugspannungen σx bzw. σy maßgebend. Mit letzterer kann der Nachweis auf die Richtung der Vorspannung beschränkt werden, wenn die Schnittkraftsysteme entsprechend ausgerichtet sind. |