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DIN EN 1992‑2: Wird in Brückenlängsrichtung vorgespannt und die Brückenquerrichtung als nicht vorgespannte oder verbundlos vorgespannte Konstruktion ausgeführt, ist nach Tabelle 7.101DE (Straßenbrücken) bzw. 7.102DE (Eisenbahnbrücken) nachzuweisen, dass unter der seltenen Einwirkungskombination die im Zustand I ermittelten Betonzugspannungen in Brückenquerrichtung die Werte der Tabelle 7.103DE nicht überschreiten. Der Nachweis kann bei Bedarf durch Kontrolle der Randspannungen aus der seltenen Kombination in der graphischen Oberfläche erfolgen. |