Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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Betonstahl

Bei Betonstahl wird gemäß EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.2 (5) die Begrenzung der Stahlspannung unter der charakteristischen Kom­bination je nach Benutzerauswahl auf 0,8 fyk oder 1,0 fyk nachgewiesen. Die erhöhte Grenze ist für Spannungen aus indirekten Einwirkungen zulässig. Dabei wird als Bewehrung das Maximum aus Robustheits-, Riss- und Biege­bewehrung ein­schließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungs­nach­weis an­ge­nommen. Die Ermittlung des Dehnungs­zu­stands erfolgt am gerissenen Beton­quer­schnitt. Im Verbund liegende Spann­glieder werden bei Stäben und Bemessungsobjekten auf der Wider­stand­seite berück­sichtigt, sofern sie in der Nach­weis­situation verpresst sind.

SS EN 1992‑1‑1:

Als Grenze wird gemäß Artikel 19 generell 1,0 fyk angenommen.

 

Spannstahl

Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahl­spannung für Stäbe und Bemes­sungs­objekte am gerissenen und für Flächen­elemente am unge­rissenen Beton­quer­schnitt nachgewiesen. Dabei gilt die Grenze 0,75 fpk unter der charakteristischen Einwirkungs­kombination.

DIN EN 1992‑1‑1:

Der Nachweis wird für die quasi-ständige Kombination mit der Grenze 0,65 fpk geführt. Zusätzlich wird geprüft, ob unter der charakteristischen Kombination das Minimum aus 0,9·fp0,1k und 0,8·fpk nicht überschritten wird.

Für Situationen vor dem Verpressen und für Spann­glieder ohne Verbund wird die Span­nung σpm0 (x) gemäß EN 1992‑1‑1, Gleichung (5.43), nach­ge­wiesen. Für externe Spann­glieder wird kein Nach­weis geführt.