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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen |
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Betonstahl
Bei Betonstahl wird gemäß EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.2 (5) die Begrenzung der Stahlspannung unter der charakteristischen Kombination je nach Benutzerauswahl auf 0,8 fyk oder 1,0 fyk nachgewiesen. Die erhöhte Grenze ist für Spannungen aus indirekten Einwirkungen zulässig. Dabei wird als Bewehrung das Maximum aus Robustheits-, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis angenommen. Die Ermittlung des Dehnungszustands erfolgt am gerissenen Betonquerschnitt. Im Verbund liegende Spannglieder werden bei Stäben und Bemessungsobjekten auf der Widerstandseite berücksichtigt, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind.
SS EN 1992‑1‑1: Als Grenze wird gemäß Artikel 19 generell 1,0 fyk angenommen. |
Spannstahl
Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahlspannung für Stäbe und Bemessungsobjekte am gerissenen und für Flächenelemente am ungerissenen Betonquerschnitt nachgewiesen. Dabei gilt die Grenze 0,75 fpk unter der charakteristischen Einwirkungskombination.
DIN EN 1992‑1‑1: Der Nachweis wird für die quasi-ständige Kombination mit der Grenze 0,65 fpk geführt. Zusätzlich wird geprüft, ob unter der charakteristischen Kombination das Minimum aus 0,9·fp0,1k und 0,8·fpk nicht überschritten wird. |
Für Situationen vor dem Verpressen und für Spannglieder ohne Verbund wird die Spannung σpm0 (x) gemäß EN 1992‑1‑1, Gleichung (5.43), nachgewiesen. Für externe Spannglieder wird kein Nachweis geführt.